Zahlreiche Urteile hat der Bundesgerichtshof im Rahmen des Abgas-Skandals bereits gegen den Volkswagen-Konzern verkündet. Nun soll es bald vor Gericht nicht mehr ausschließlich um den Hersteller gehen, sondern werden bald auch Verhandlungen über Klagen gegen Autohändler starten. Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen.
Während in bisherigen Verhandlungen stets Schadenersatzansprüche von Verbrauchern gegenüber dem Volkswagenkonzern im Mittelpunkt standen, richten sich demnächst auch die ersten Verhandlungen gegen beteiligte Autohändler. Ab dem 21. Juli befasst sich der Bundesgerichtshof somit zum ersten Mal mit Klagen betroffener Diesel-Besitzer, die sich gegen ihre Autohändler richten.
Für diese Fälle wird nun ein anderer Senat, der VIII. Zivilsenat zuständig sein, der bisher erst einmal mit einem sogenannten Hinweisbeschluss in der Öffentlichkeit aufgetaucht ist.
Gespannt dürfen nun viele Betroffene auf die kommenden Verhandlungen mit der jeweiligen Forderung der Kläger nach einem Neuwagen als Schadenersatz für ihr vom Dieselskandal betroffenes altes Auto blicken.
Ein Recht auf Ersatzlieferung haben Neuwagenkäufer normalerweise innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf. Dabei bleibt ihnen die Wahl, ob der eventuelle Mangel entweder durch den Händler behoben oder das Auto ausgetauscht werden soll.
Diese Frist ist in den betroffenen Fällen, die nun ab Juli verhandelt werden, bereits abgelaufen. Die Fahrzeuge sind hier jeweils sieben oder acht Jahre alt. Sollte die Verhandlung zugunsten der klagenden Autobesitzer ausgehen, könnte der Austausch der Modelle teuer werden: Denn die ursprünglich betroffenen Fahrzeugmodelle sind inzwischen nicht mehr auf dem Markt, die Autohändler müssten ihnen das alte Modell durch ein neueres, vermutlich teureres Modell ersetzen.
Während die Oberlandesgerichte im Saarland und in Schleswig-Holstein eine ähnliche Forderung bereits für unverhältnismäßig hielten und die Kläger auf das Software-Update verwiesen, sprach sich das Oberlandesgericht Köln zugunsten der beiden anderen betroffenen Kläger aus. Da auch das Software-Update nicht gesichert alle Probleme aus der Welt schaffe, bestehe tatsächlich Anspruch auf den geforderten Neuwagen, hieß es.
Umso gespannter blicken somit nun alle auf die kommenden Verhandlungen in Karlsruhe.
Sollten Sie zu diesem oder zu weiteren Themen noch Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne! Auch Betroffene des Dieselskandals unterstützen wir tatkräftig! Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website.
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