Bild: Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com
Ein Mann fährt Schlangenlinien, jemand fährt völlig unkontrolliert oder viel zu langsam. Wenn man dann von der Polizei angehalten wird und der Alkoholtest positiv ist, ist das meistens ein Grund um Ihm den Führerschein zu entziehen.
Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille muss man in Deutschland den Führerschein abgeben, außer es kommt zu einem Unfall, dann darf man maximal einen Alkoholwert von 0,3 Promille haben. Wichtig zu wissen ist, dass die Grenzwerte sich auf den Bluttest beziehen, der vom einem Richter angeordnet werden muss. Der Alkoholtest, bei dem man nur Pusten muss, ist nur für die Polizei, um schnell zu entscheiden, ob der Betroffene weiter fahren darf oder ob sie einen Richter kontaktieren müssen. Übrigens muss der Richter nicht zwingend schriftlich zustimmen, ein kurzer Anruf genügt.
Der eigentliche Führerscheinentzug muss von einem Richter in der Hauptverhandlung angeordnet werden, was bei einem hohen Alkoholwert auch regelmäßig passiert. Allerdings dauert es von der Tatzeit, wenn der Bluttest gemacht wird, bis zur Hauptverhandlung, in der ein Richter über den Führerschein entscheidet, oft mehrere Monate. Für die Zeit bis zur Hauptverhandlung kann die Behörde Ihnen aber schon den Führerschein „vorläufig“ entziehen nach § 111 a StPO.
Gründe für eine vorläufige Entziehung des Führerscheines gibt es viele. Drogen, Alkohol, schwere Gefährdung des Straßenverkehrs. Eine solche frühzeitige Entziehung ist nur möglich, wenn dringende Gründe vorliegen, dass später in der Hauptverhandlung der Führerschein auch entzogen wird. Vergleichbar mit einem Haftbefehl bei einem dringend Tatverdächtigem. Im Normalfall beantragt die Staatsanwaltschaft den vorläufigen Führerscheinentzug, sofern der Beschuldigte sich dazu nicht äußert und meistens selbst wenn er sich dazu äußert, ergeht der Beschluss. Häufig stellt schon die Polizei während der Kontrolle fest, dass ein Führerscheinentzug in Betracht kommt und stellt diesen dann sicher. Wird der Führerschein nicht sichergestellt von der Polizei und ein Beschluss über den Entzug trifft den Beklagten, ist er verpflichtet den Führerschein abzugeben.
Zunächst darf man kein Kraftfahrzeug mehr fahren. Das gilt auch für LKW oder Motorräder. Streng genommen ist einem auch das Fahrradfahren untersagt, da man auch da ein Verkehrsteilnehmer ist.
Danach sollte sich der Beschuldigte einen Anwalt suchen, der dann Akteneinsicht beantragt, sodass weitere Schritte geplant werden können. Ein möglicher weiterer Schritt ist der Rechtsbehelf „Beschwerde“. So kann man gegen die Entscheidung des Richters im Ermittlungsverfahren vorgehen. Kommt der Anwalt zur Erkenntnis, dass durch die Akteneinsicht bedingt, kein Grund für einen vorzeitigen Führerscheinentzug vorliegt, macht die Beschwerde Sinn und kann dazu führen, dass man den Führerschein zurückbekommt.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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