Bild: g-stockstudio / shutterstock.com
Wer den Begriff „Werktag“ in den Mund nimmt, meint meist die Tage von Montag bis Freitag. Doch was ist mit dem Samstag?
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind die Tage von Montag bis Freitag Werktage. Wie Gericht allerdings bestätigt haben, zählt der Samstag in zahlreichen auch dazu. Grund für den Irrglauben ist wohl die „Arbeitswoche“, welche von montags bis freitags geht. Dadurch geht die Mehrheit davon aus, dass der arbeitsfreie Tag auch kein Werktag ist.
Das OLG Hamm sagte hierzu, dass der Begriff „Werktag“ eher ein Gegenspieler der „Sonn- und Feiertage“ ist und nicht mit dem „Arbeitstag“ gleichzustellen ist. Diese Auffassung unterstreicht auch das Bundesurlaubsgesetz: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Übrigens: Diese Regelungen gilt auch für den Straßenverkehr! Schilder mit der Aufschrift „werktags“ beziehen sich auch auf dem Samstag.
Auch im Mieterecht sorgt dieser Irrglaube für Diskussionsstoff. Demnach stehen rechtlich jedem Arbeitnehmer 24 Urlaubstag an Werktagen zu. Dies würde den Samstag also einschließen.
Wenn im Mietrecht von Werktagen die Rede ist, muss der Samstag nicht zwangsläufig auch gemeint sein. Grund dafür ist eine vom Bundesgerichtshof bestätigte Ausnahme. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist festgelegt, dass die Miete bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen ist. In solchen Fällen ist der Samstag nicht inklusive.
Die Begründung klingt plausibel: Da die Wohnungsmieten in der Regel per Überweisung entrichtet werden und die Banken nur von Montag bis Freitag arbeiten, gilt die übliche Regelung hier nicht. Falls der Samstag hier ein Werktag wäre, könnte die Zahlung verspätet eingehen, woran der Mieter allerdings keine Schuld trägt.
Doch auch im Mietrecht ist dies nicht generell festgelegt. So gilt bei Kündigungsfristen die übliche Regelung, in der der Samstag ein Werktag ist.
Mehr dazu:
Bei weiteren Fragen zum Thema “Werktage”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.