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Heutzutage ist das Online-Shopping nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Logisch, dass wir diese bequeme Art zu einkaufen auch von überall nutzen, schließlich reicht dafür sogar ein Smartphone aus! Doch so komfortabel es auch ist: Wir sollten uns mit den Rechten und Pflichten der digitalen Welt auseinandersetzen. Die meisten von uns sind sich über Rückgabefristen und Stornierungen im Klaren. Aber lesen Sie hier, welche weitere Rechte es gibt, die Ihnen beim Online-Shopping Sicherheit geben.
Der Online-Handel boomt und ist überall auf der Welt verbreitet. Nach den Zahlen einer Studie der Mintel-Group haben letztes Jahr in Deutschland rund 92 Prozent aller Internetnutzer online eingekauft. Und nicht nur die jüngere Generation ist begeistert: Sogar 89 Prozent aller Nutzer im Alter von über 65 Jahre haben letztes Jahr online eingekauft.
Mit der Weiterentwicklung des Online-Shoppings machen auch wir unsere Fortschritte: Immer mehr Menschen werden sicherer und erfahrener im Umgang mit Bestellungen, die online abgeschlossen werden. Trotzdem gibt es noch einige Wissenslücken, die wir füllen sollten. Nur so können wir uns sicher durch die Online-Shops bewegen. Dazu hat die „Trusted Shops GmbH“ fünf wichtige Rechte herausgefiltert, die Ihnen als Online-Kunde zustehen, von denen aber die wenigsten wissen.
Jeder Online-Nutzer hat ein sogenanntes Widerrufungsrecht. Die Widerrufsfrist ist in § 355 BGB verankert und beschränkt sich auf 14 Tage, in denen man Zeit hat, seinen Kaufvertrag zu widerrufen. Beachten Sie hier: Nach Ihrem Widerruf haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um das Produkt einzuschicken. Das bedeutet also, dass das Datum des Vertragswiderrufs und das Datum der Rücksendung auseinanderfallen. Dadurch haben Sie mehr Zeit, um das Produkt auszuprobieren.
Beispiel: Wenn Sie ein Smartphone kaufen, können Sie dieses 14 Tage lang ausprobieren und anschließend den Vertrag widerrufen. Nach dem Widerruf haben Sie wieder 14 Tage Zeit, bis Sie das Gerät zurückschicken müssen. Insgesamt können Sie das Produkt also 28 Tage lang testen.
Wenn Sie zwei Produkte zeitgleich bestellt haben, diese aber getrennt geliefert werden, dann beginnt die Widerrufungsfrist erst mit der Ankunft der zweiten Ware! Erhalten Sie eines der beiden Produkte nach drei Monaten Verzögerung, dann dürfen Sie das erste Produkt auch noch nach drei Monaten und 14 Tagen zurücksenden.
Abgesehen von Hygieneartikeln können Sie eigentlich alles zurückschicken. Sogar ausprobierte und benutzte Badeanzüge, Schuhe und Matratzen dürfen Sie an den Verkäufer zurückgeben. Doch aufgepasst: Wenn die Ware durch die Benutzung in irgendeiner Weise an Wert verloren hat, dann darf der Händler von Ihnen als Käufer einen „Wertersatz“ verlangen. Dieser wird geleistet, indem Sie nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Bestimmt haben auch Sie schon mal in den AGBs von Online-Händlern die Klausel „Rücksendung nur in Originalverpackung“ gesehen. Allerdings ist diese Klausel rechtlich gesehen unwirksam! 2005 wurde dieses Urteil vom Landesgericht in Frankfurt gefällt. Schließlich sei eine Klausel, die das Widerrufungsrecht einschränkt, als unwirksam anzusehen. Wollen Sie zum Beispiel einen Toaster zurückschicken, haben aber die Originalverpackung nicht mehr, dann können Sie den Toaster problemlos in einem Schuhkarton versenden!
Im Gegensatz dazu gibt es Ausnahmen bei denen Sie die Originalverpackung des Produktes benötigen, weil die Verpackung den Wert des Produktes beeinflusst und/oder Teil des Produktes ist. Bei hochwertigem Schmuck oder Parfüm brauchen Sie also die Originalverpackung, um den Vollpreis erstattet zu bekommen. Denn hier ist die Verpackung ein hochwertiger Bestandteil des Produktes.
Es gibt auch Fälle, in denen Händler den Kaufvertrag stornieren möchten, weil die Ware ausverkauft ist oder das Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet war. Jedoch ist eine solche Stornierung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel durch einen gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten! Heutzutage sind viele Kaufverträge bereits bei Bestellung mit sofortiger Zahlung (z.B. via PayPal) abgeschlossen. Auch, wenn manche Anbieter in ihren AGB schreiben, dass ein Vertrag erst mit dem Eintreffen der Ware abgeschlossen ist.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle New finden Sie täglich auf unserem Blog.
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