Bild: Anirut Thailand / shutterstock.com
Zunächst die leeren Flaschen von zu Hause abgeben und anschließend seine Einkäufe erledigen. Angekommen an der Kasse ist der Bon schon längst wieder in Vergessenheit geraten. Zu Hause beim Waschen findet man ihn schließlich in irgendeiner Hosentasche. Wer kennt es nicht?
Doch was ist dann zu tun? Wie lange ist dieser noch gültig? Wo kann ich ihn überall einlösen? Hier die Antworten.
Ja, ein Pfand-Bon ist im Gegensatz zu einem Geldschein zeitlich beschränkt.
ABER er ist nicht nur wenige Wochen gültig, wie von einigen Supermärkten vorgeschrieben. Vielmehr gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, übrigens genauso wie bei Gutscheinen. Diese Frist gilt allerdings sogar bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres, also immer bis zum 31. Dezember in drei Jahren.
Natürlich muss der Bon noch gut lesbar sein. In Hosentaschen oder einem Portemonnaie bleichen diese schnell aus, daher Obacht.
Seitens des Supermarkts wird oft argumentiert, dass es das System nicht zulassen würde, die Bons nach einem Monat noch einzulösen. Rechtlich müsste der Inhaber, falls dies der Wahrheit entspricht, nach anderen Wegen für die Einlösung suchen.
Supermarktketten sind nicht dazu verpflichtet, den Bon auch in anderen Filialen in ihrer Gruppe anzunehmen.
Übrigens müssen die Supermärkte auch keine Pfandflaschen annehmen, die sie gar nicht verkaufen. Nur PET-Einwegflaschen müssen auch von Fremdmarken angenommen werden.
Die einzige Ausnahme gilt für Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern. Solche Märkte sind lediglich dazu verpflichtet, alle Flaschen oder Dosen von jenen Marken anzunehmen, die sie auch selbst anbieten.
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