Bild: Bjoern Deutschmann / shutterstock.com
Die Fußball-WM 2018 in Russland steht vor der Tür und die deutsche Nationalmannschaft startet die Mission Titelverteidigung. Mit Auftakt der Weltmeisterschaft beginnt der typische WM-Sommer mit Tippspielen, Grillen, Bier und Public Viewing.
Doch was Sie dabei rechtlich beachten müssen, finden Sie hier!
Wie schon bei der WM in Brasilien finden Spiele auch um die Mittags- und Nachmittagszeit statt. Bereits am 1. Gruppenspieltag spielen dort Mannschaften, wie beispielsweise Frankreich oder Argentinien, die für jeden Fußball-Fan interessant sind. Deutschland ist am 3. Spieltag von einer für Arbeiter ungünstigen Uhrzeit (27.06 / 16 Uhr) betroffen. Dadurch kann es zu Konflikten mit der Arbeit kommen. Was Sie als Chef und Mitarbeiter berücksichtigen müssen!
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer keinerlei Übertragungswege nutzen, also kein Live-Stream, Radio und auch kein Handy für den Live-Ticker, da er davon abgelenkt wird und nicht der Tätigkeit nachgehen kann, für die er bezahlt wird. Einen Anspruch auf das Verfolgen hat man also nicht. Allerdings sollte der Arbeitgeber, gemeinsam mit den Arbeitnehmern, einen vernünftigen Kompromiss finden, um den Betriebsfrieden zu wahren.
Ebenso sollte sich dies mit Pausen während der Spiele verhalten. Wenn ein Arbeitnehmer ein Spiel unbedingt schauen möchte, sollte dieser dies vorher mit seinem Chef absprechen und eine Regelung finden, dass der betroffene Arbeitnehmer z.B. früher zur Arbeit erscheint oder die versäumte Zeit hinten anhängt.
In der Regel mahnt der Arbeitgeber das Fehlverhalten erst einmal ab, was laut dem Arbeitsgericht Köln rechtens ist. Wenn dies allerdings nicht die erste Auffälligkeit ist, könnte es zu einer Kündigung kommen.
Hierbei kommt es auf die Arbeitsstelle an. In Berufe mit viel Kundenkontakt und strenger Kleidervorschrift, beispielweise Banken, Ärzte etc., sollte man dies unterlassen. Bei Berufen mit vorgeschriebener Sicherheitsbekleidung ist dies ebenfalls nicht zu empfehlen. Hinweise dazu finden Sie meist in Ihrem Arbeitsvertrag. Anderweitige Berufsgruppen sollten sich im Zweifelsfall beim eigenen Vorgesetzten erkundigen.
Im Allgemeinen darf jeder Chef ein Public Viewing anbieten. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, z.B. muss für die gewerbliche Nutzung eine Lizenz her, also wenn Getränke oder Speisen verkauft werden. Des Weiteren sollte man sich über die GEMA-Rechte informieren. Wenn das Übertragungsgerät extra für die WM angeschafft wurde, muss auch hierfür eine Lizenz erworben werden. Außerdem achten sollte man auf das Finanzamt. Um die Feier steuerlich geltend machen zu können, muss der Teilnehmerkreis zum großen Teil aus Betriebsangehörigen bestehen. Und selbst dies ist nur zweimal im Jahr möglich, also ist nach dem 2. Spieltag mit Steuervorteilen Schluss.
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine Leistung weiterhin zu 100% vollbringen. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht, allerdings verbietet meist die Betriebe einen Konsum. Untersagt ist das Trinken bei Berufen mit Gefahrneigung, wie z.B. bei Busfahrern.
Mit den erforderlichen Genehmigungen ist dies in der Regel erlaubt. Wie eigentlich immer bei großen Fußball-Turnieren hat die Bundesregierung Ausnahmen und Lockerungen für Lärmschutz und Nachtruhe erlassen. Für private Feste während der Fußball-WM sollte die Nachtruheregelung kein Problem darstellen, da die spätesten Spiele um 21:45 Uhr enden und die Nachtruhe erst ab 22 Uhr greift. Wenn Spiele ab der K.O.-Runde in die Verlängerung oder ins Elfmeterschießen gehen, muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.
Solange keine anderen Wohnungen beeinflusst werden, sollte dies keine Probleme darstellen. Wenn allerdings z.B. Fahnen die Fenster anderer Bewohner verdecken, könnten die Betroffenen eine Entfernung der Fahne fordern. Zudem sollte bei Veränderung am Hause, beispielweise das Anbohren der Fassade, der Vermieter vorher gefragt werden.
Im Allgemeinem ist die Bildung eines Autokorsos nicht erlaubt, wobei die Polizei bei solchen Anlässen in den seltensten Fällen aktiv wird. Das beliebte Dachsitzen oder Fensterlehnen ist ebenfalls untersagt, da dies gegen die Anschnallpflicht verstößt. Fahnen und Schals sind jedoch erlaubt, solange die Sicht der Fahrers nicht beeinträchtigt wird.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Fußball-WM, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
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