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Ab dem 1. Juli 2018 tritt ein neues Reiserecht in Kraft. Viele Regelungen ändern sich für Reisende, Reiseveranstalter und für Reisebüros. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer klären Sie auf! Durch das neue Reiserecht setzt die Bundesregierung die EU-Pauschalreiserichtlinien um. Entsprechende Paragraphen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sobald nun zwei Reiseleistungen vor der Reise zusammen gebucht werden, zum Beispiel Hotel und Flug oder die Reise mit einer touristischen Leistung verknüpft wird, zum Beispiel Konzertkarten und diese mindestens 25% der Reisekosten ausmachen, greift das neue Reiserecht.
Ab sofort können Reisende Mängel oder Schadensersatz Ansprüche schneller gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Weniger gut abgesichert ist nun der, der ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bucht, ab sofort gelten für ihn das Mietvertragsrecht.
Ja, es klingt unglaublich, aber stimmt. Bislang konnte der Reiseveranstalter bei einer im Vorfeld gebuchten Reise die Kosten nur um bis zu 5% erhöhen, ohne den Reisenden ein Rücktrittsrecht einzuräumen, nun sogar bis zu 8%. Denkbar sind solche Kosten zum Beispiel, wenn die Treibstoffkosten steigen oder Hafengebühren angehoben werden.
Bislang konnte der Reisende nur bis maximal einen Monat nach Ende der Reise Mängel oder andere Ansprüche erheben, mittlerweile beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre und darf auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beschränkt werden.
Im neuen Reiserecht kommt der Begriff „Höhere Gewalt nicht mehr vor. Dennoch kann der Reisende kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, wenn im Urlaubsort eine Gefahrenlage auftritt oder äußere Einflüsse den Urlaub erheblich Beeinträchtigen. Im Übrigen hat der Reiseveranstalter das gleiche Rücktrittsrecht. Sollte die Reise aus jenen Grund abgebrochen werden, muss nun der Reiseveranstalter die Reisekosten komplett übernehmen.
Ab dem 1. Juli muss der Reiseveranstalter dem Reisenden vor der Abreise ein Infoblatt überreichen, auf den er den Reisenden über seine Rechte aufklärt. Sollte es vor Ort Probleme geben, muss der Reiseveranstalter den Reisenden auch Beistehen und ihn unterstützen, indem er Infos über Gesundheitsdienste oder Behörden bereitstellt.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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