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30.01.2017

Flugbuchung – BGH beseitigt Kostenfalle durch Urteil

27.01.2017

Bild: Antonio Guillem / shutterstock.com

Manche Internet-Reiseportale geben bei der Flugbuchung erstmals nur den Flugpreis an, der für Fluggäste mit einer bestimmten Kreditkarte gelten, bei der nämlich eine Servicepauschale erlassen wird. Für alle anderen Fluggäste wurde noch ein Entgelt und eine Servicegebühr auf den angegeben Preis zugerechnet. Auch wird öfters nicht der Euro als Währung im Internet angegeben. Doch durch ein Urteil des Bundesgerichtshof wurde zumindest eine Kostenfalle beseitigt.

Verhinderung des effektiven Preisvergleich bei Flugbuchung:

Das Internet-Reiseportal Opodo wurde von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt, weil es nicht den allgemein gültigen Flugpreis angab, sondern den Preis, von dem bereits eine Pauschale abgezogen wurde. Dieser ermäßigte Preis galt jedoch nur für Kunden mit einer American Express Kreditkarte. Durch das Urteil des BGH wurde nun festgelegt, der online angegebene Preis nicht ermäßigt sein darf. Der Flugpreis muss nämlich dem unvermeidbaren und voraussichtlich zu zahlenden Flugpreis entsprechen und somit alle Zuschläge, Steuern, Gebühren und Entgelte enthalten. Das heißt, dass der angezeigte Preis dem Flugpreis entsprechen muss, den nicht jeder Kunde vermeiden kann.

Da aber der eigentliche Flugpreis erst bei Neuberechnung des Preises angezeigt wurde, konnte kein effektiver Preisvergleich ermöglicht werden, wie der BGH-Richter befand. Somit sind Internet-Reiseportale seit letzter Woche dazu verpflichtet den gesamten Flugpreis anzugeben, also mit Entgelt, etc.

Währungsangabe bei der Flugbuchung:

Ein Kunde wollte von Deutschland aus einen Flug von London nach Stuttgart buchen. Im Internet war jedoch bei Germanwings der Preis nicht in Euro sondern in britischen Pfund angegeben. Durch die Klage will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreichen, dass die Fluggesellschaft ihre Preise auch online in Euro angeben müssen.

Das Urteil, welches am 27. April verkündet werden soll, kann dadurch beeinflusst werden, ob die Angabe des Preises in Pfund nicht sogar vorteilhafter wäre, wenn man den Flug von London aus bucht.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 02461/8081 erreichbar.

Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem YouTube-Kanal und unserem Blog.

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