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BGH: Widerruf von Darlehen aus August 2010 möglich!

26.01.2017

Bild: hin255 / shutterstock.com
Durch ein aktuelles BGH-Urteil wird bestätigt, dass Kreditinstitute auch bei Darlehen für Immobilien, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, immer noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Damit ermöglichen die Kreditinstitute selbst einen Widerruf von Darlehen. (Az.: XI ZR 434/15).

Widerrufsbelehrung der Sparkasse aus August 2010 fehlerhaft!

Vom BGH wurde die verwendete Widerrufsbelehrung einer Sparkasse geprüft. Die Sparkasse hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen gewährt, welches im Jahr 2013 durch den Verbraucher widerrufen wurde. Die Sparkasse führte in der Widerrufsbelehrung unter anderem an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, sobald der Darlehensnehmer alle erforderlichen Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Jedoch wurden nur drei Pflichtangaben beispielhaft aufgeführt. Ein aufgeführtes Beispiel war die Angabe der Aufsichtsbehörde, die für die Sparkasse zuständig ist.
Vom BGH wurde entschieden, dass die Pflichtangabe für das betroffene Darlehen nicht relevant war. Dies ist zwar unwesentlich. Jedoch muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden, wenn diese Pflichtangabe aufgeführt wird. Denn durch Aufnahme der Angabe ist diese Bestandteil des Vertragsangebots geworden, welches der Darlehensnehmer angenommen hat. Dadurch ist auch der Beginn der Widerrufsfrist von der Aufführung der Aufsichtsbehörde abhängig geworden. Die Sparkasse hat diese Bedingung jedoch nicht erfüllt. Zur erneuten Entscheidung wurde der Fall vom BGH an das Berufungsgericht verwiesen, welches nun entscheiden muss, ob der Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht möglicherweise zu Recht ausgeübt hat und welche Folgen eine wirksamer hat.

Das Datum entscheidet über den Widerruf!

Ein Widerruf von Darlehen zur Immobilienfinanzierung, welche vor dem 10. Juni 2010 vergeben wurden, können seit dem 21. Juni 2016 leider nicht mehr widerrufen werden. Für jüngeren Immobiliendarlehen gilt diese Frist allerdings nicht und ein Widerruf ist noch möglich sofern eine fehlerhafte Belehrung vorliegt. Sie können dann auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen, da die Widerrufsfrist nie begonnen hat. Die aktuelle Entscheidung vom BGH zeigt, dass Sparkassen und andere Banken auch bei jüngeren Darlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Die Einsparung von Zinsen durch einen Widerruf vom Darlehen kann schnell viele tausend Euro betragen.
Für weitere Fragen zu dem Thema wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir geben Ihnen gerne eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Wenden Sie sich hierzu an uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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