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Darlehensnehmer wird es jetzt interessant: Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können basierend auf mehreren OLG-Urteilen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht und profitieren Sie von der aktuellen Rechtsprechung zugunsten von Verbrauchern!
Auch für Immobiliendarlehen ab 11. Juni 2010 wurden fehlerhafte und sogar teilweise unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Für Verbraucher ist das eine äußerst gute und profitable Nachricht, denn Kreditinstitute wie u.a. Sparkassen leiten somit selbst den Widerruf ihrer Darlehen ein und ermöglichen Darlehensnehmern letztlich Ihr Widerrufsrecht zu nutzen.
Die Pflichtangaben, die in den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen als erforderlich (gem. § 492 Abs. 2 BGB) dargelegt und nur auszugsweise aufgeführt wurden, sind nach aktuellem BGH-Beschluss nicht relevant für das betreffende Darlehen.
Bei vorzeitiger Kündigung Ihres Immobiliendarlehens muss zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der Kreditinstitute entrichtet werden. Stellt sich aber heraus, dass auch in Ihrem bereits gekündigten Immobiliendarlehen Fehler, egal ob formaler oder inhaltlicher Art, vorliegen, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Bei erfolgreichem Widerruf kann eine schon entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung erstattet werden und das wiederum bedeutet für Sie bares Geld!
Dank der derzeitigen Rechtsprechung zugunsten von Verbrauchern können Immobiliendarlehen noch Jahre später widerrufen und vorzeitig aufgelöst werden. Denn mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung hat in den meisten Fällen die zweiwöchige Widerrufsfrist noch gar nicht eingesetzt!
Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht und sparen schnell und einfach mehrere tausend Euro – wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind Ihnen dabei sehr gerne behilflich. Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag von uns fachlich unter die Lupe nehmen und wir klären im nächsten Schritt, ob ein Widerruf in Ihrem individuellen Fall erfolgversprechend ist. Profitieren Sie jetzt von unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung!
Sie erreichen uns telefonisch unter der 02461 / 8081 oder schriftlich über info@mingers-kreuzer.de – schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen und lassen Sie Widerrufsbelehrung & Co. von Experten auf ihre Richtigkeit prüfen.
Mehr zum Thema Geldsparen durch jüngste Urteile erfahren Sie in unserer wöchentliche Reihe. Nächste Woche lesen Sie: Vorfälligkeitsentschädigung wegen Zahlungsverzuges einsparen!. Teil 1: Bausparkassen kündigen Bausparvertrag, wie Sie daraus Ihren Nutzen ziehen können.
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