Gegen Jan Marsalek liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Der Ex-Vorstand von Wirecard befindet sich weiterhin auf der Flucht – die Behörden kommen nicht weiter. Nun wird die Öffentlichkeit mit Fahndungsfoto dazu aufgerufen, bei der Suche zu helfen.
Wie die ersten Reaktionen aus der Bevölkerung ausfallen, erfahren Sie hier!
Die Wirecard AG hat im großen Stil betrogen. Am 18. Juni haben die Wirtschaftsprüfer Ernst&Young Luftbuchungen festgestellt, da sich insgesamt 1,9 Milliarden Euro nicht auf den ausgewiesenen Konten befanden. Daraufhin verweigerten sie, die Jahresbilanz 2019 zu testieren. Die Aufdeckung des Betrugs in Form von Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation hat hohe Wellen geschlagen.
Die Aktie Wirecard sank um 99 %. Der Konzern sowie fünf Tochterfirmen sahen sich gezwungen, Insolvenz anzumelden. Seitdem steht der Rauswurf aus dem DAX im Raum. Gestern hat die Deutsche Börse entschieden, dass Wirecard am 21. August vorzeitig ausscheidet.
Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden festgenommen. Nach Ex-COO Jan Marsalek wird weiterhin international gesucht.
Jan Marsalek, Ex-COO der Wirecard AG, wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er befindet sich seit fast zwei Monaten auf der Flucht. Die Behörden benötigen neue Hinweise. Die Staatsanwaltschaft München I, das Polizeipräsidium München und das Bundeskriminalamt (BKA) ersuchen nun Hilfe aus der Bevölkerung.
Die TV-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ hat gestern Abend über die öffentliche Fahndung berichtet. Es wurden zwei Fotos von dem 40-jährigen Österreicher veröffentlicht: eins wie man ihn kennt und eins wie er inzwischen aussehen könnte.
Dem Ex-Vorstand wird unter anderem gewerbsmäßiger Bandenbetrug und besonders schwere Untreue vorgeworfen. Er ist mit insgesamt 3,2 Milliarden Euro abgetaucht. Marsalek hat Kontakte zu Geheimdiensten, in die Politik sowie in die Unterwelt. Er wird weiterhin im Ausland vermutet.
Die Bevölkerung reagiert bislang verhalten auf die öffentliche Fahndung nach Marsalek. Die Sprecherin des BAK spricht von lediglich einem guten Dutzend Rückmeldungen. Die Qualität der Hinweise sei ebenfalls mäßig. Von Europol und Interpol gäbe es noch keine Rückmeldungen.
Bislang läuft die Fahndung somit nicht besonders vielsprechend. Dies sei bei Wirtschaftsdelikten allerdings nicht ungewöhnlich. Im Gegensatz zu Gewaltverbrechen oder Überfällen seien deutlich weniger Hinweise aus der Bevölkerung zu erwarten.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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