Nach dem Betrug und der Insolvenz Wirecards stand die Frage im Raum, wann das deutschen Unternehmens den Dax verlassen muss. Aufgrund einer Änderung des Regelwerkes soll dieser Schritt nun schon in wenigen Tagen vollzogen werden.
Nach dem Bekanntwerden der Bilanzfälschungen in Form von Luftbuchungen des deutschen Finanzdienstleisters Wirecard ging es hoch her. Zunächst brach der Aktienkurs ein, woraufhin zahlreiche Aktionäre viel Geld verloren haben. Anschließend wurde Ex-CEO Markus Braun verhaftet, Ex-COO Jan Marsalek floh nach Asien.
Aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sah sich der Konzern sogar dazu gezwungen, Insolvenz anzumelden. Inzwischen kooperiert außerdem der Ex-Geschäftsführer einer bedeutenden Wirecard-Tochter mit den Behörden und der frühere Asienchef Wirecards wurde tot aufgefunden.
Aufgrund der Insolvenz übten die übrigen Marktteilnehmer großen Druck aus, damit Wirecard den Dax so schnell wie möglich verlässt. Laut Regularien wäre dies am 21. September der Fall gewesen, da Unternehmen bei Insolvenz erst nach einer regulären Prüfung, die alle drei Monat stattfindet, den Dax verlassen müssen.
Nun stimmte die Mehrheit der Marktteilnehmer allerdings für eine Änderung der Indexregeln, wonach Firmen, die einen Insolvenzantrag stellen, künftig sofort aus Dax-Auswahlindizes ausscheiden. Daher gehört Wirecard nun schon ab dem 21. August nicht mehr dem Dax an.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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