Wirecard hat sich etwas gefangen und konnte heute kurzzeitig 17 % zulegen. Welchen Einfluss der Anstieg der Aktie auf den bevorstehenden Ausschluss aus dem DAX hat, erfahren Sie hier!
Am 18. Juli ist der Betrug aufgeflogen: Wirtschaftsprüfer Ernst&Young stellten Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro fest und weigerten sich die Jahresbilanz 2019 zu testieren. Die Wirecard AG muss sich wegen Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation verantworten.
Es laufen Verfahren gegen die Vorstände der mittlerweile insolventen Aktiengesellschaft. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden festgenommen. Gegen den flüchtigen Ex-COO Jan Marsalek liegt ein internationaler Haftbefehl vor.
Die Aktie sank insgesamt um 99 % ab. Nach etwa zwei Monaten steht nun der Rauswurf aus dem DAX fest. Die Deutsche Börse hat entschieden, dass Wirecard am Freitag, den 21. August vorzeitig ausscheidet.
Mit der Wirecard Aktie geht es seit Mitte Juni stetig abwärts. Heute konnte jedoch ein kurzzeitiger Anstieg verzeichnet werden. Grund dafür könnte eine neue Meldung zu potenziellen Interessenten an Teilen des insolventen Unternehmens sein. Interessiert zeigten sich mitunter die Deutsche Bank, die spanische Bank Santander, Paypal und Heidelpay.
Mittelpunkt des Interesses sei die Wirecard Bank sowie ein paar Teile des Kerngeschäfts. Die möglichen Käufer sehen in den Bereichen Acquiring und Issuing lukrative Technologien.
An den zahlreichen Tochtergesellschaften ändert der Kurssprung der Aktie jedoch nichts – sie haben kaum noch Wert. Trotz des kurzzeitigen Anstiegs bleibt das Unternehmen weiterhin in einer misslichen Lage. Es ändert sich auch nichts an dem vorzeitigen Rauswurf aus dem DAX. Unsere Empfehlung: Hände weg!
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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