Bild: Nikola Barbutov / shutterstock.com
Das sogenannte Augenblickversagen kann Autofahrern helfen, milder bestraft zu werden. Doch in welchen Fällen kann sich darauf berufen werden?
Unter Augenblickversagen versteht man eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit. Oftmals tritt es dann ein, wenn ein Vorgang mehrfach wiederholt wird, sodass er selbstverständlich wird, woraufhin es zu kleineren Fehlern kommt. Da es auch im Straßenverkehr häufig zu derartigen Situationen kommt, ist er auch hier von Belangen. So erkannte ein Gericht an, dass dies nur eine „einfache Fahrlässigkeit“ darstellt, was zu milderen Strafen führen kann.
Ein Fahrverbot kann grundsätzlich dann verhängt werden, wenn ein verantwortungsloses Verhalten vorliegt. Wenn dies nicht gegeben ist, also im Fall eines Augenblickversagens, kann auch kein Fahrverbot verhängt werden.
Wann man darauf berufen kann, ist rechtlich nicht festgeschrieben, hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Laut Experten stehen die Chancen aber besonders gut, wenn lediglich Straßenschilder die Geschwindigkeitsbegrenzung angeben. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung könnte man dadurch dem Fahrverbot entkommen.
Aufgepasst: In Fällen in denen es um allgemein geltende Regelungen geht, wie das 100 km/h Limit außerorts, ist eine Berufung wohl nicht möglich.
Die Urteile in Fällen des Augenblickversagens fallen sehr unterschiedlich aus, da Gerichte jeden Einzelfall gesondert bewerten müssen. Vor dem OLG Hamm wurde beispielsweise ein Fahrverbot aufgehoben, obwohl ein Fahrer eine rote Ampel missachtete, da diese bereits seit geraumer Zeit auf Rot stand.
Vor dem OLG Oldenburg blieb die Strafe allerdings bestehen, da Fahrbahnschäden als Begründung nicht ausreichen.
Übrigens: Personen, die schon Punkte in Flensburg haben, können sich trotzdem auf das Augenblickversagen berufen.
Wer sich im Straßenverkehr grob fahrlässig verhält, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlung kürzt oder sogar komplett ablehnt. Da das Augenblickversagen nur eine einfache Fahrlässigkeit ist, würde man die schwerwiegenden Folgen umgehen.
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