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Mobbing kann schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben, auch im Job wäre eine Verharmlosung fatal. Doch wie kann man sich rechtlich überhaupt dagegen wehren?
Zwar ist Mobbing an sich rechtlich nicht genau definiert, allerdings beschrieb das Bundesarbeitsgericht dies als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“.
Zwischen Mobbing in der Schule und am Arbeitsplatz gibt es einen entschiedenen Unterschied. Den Sachverhalt endgültig zu beweisen ist im Job deutlich schwieriger.
Laut Umfragen nimmt Mobbing immer weiter zu. So kam heraus, dass 60 Prozent der Arbeitnehmer schon einmal schlecht gemacht wurden oder ähnliches. 40 bis 50 Prozent bekamen Fehlinformationen oder man hat sie bewusst auflaufen lassen.
Derartige Anfeindungen können dramatische psychische und physische Folgen nach sich ziehen. Durch die möglichen Krankheiten und den erhöhten Leistungsdruck, bleibt oftmals nur die Kündigung.
Grundsätzlich sollte erst einmal das Gespräch mit engen Vertrauten gesucht werden. Diese haben oftmals einen anderen Blick auf die Situation und können sachliche Tipps geben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Vorgesetzten oder Personal- bzw. Betriebsrat, einzuschalten. Zusammen könnte die aktuelle Lage analysiert und nach möglichen Lösungsansätzen gesucht werden.
Des Weiteren ist es immer von Vorteil ein Mobbingtagebuch zu führen, das Ort, Zeitpunkt, Inhalt und Täter enthält. So haben Sie zumindest schon etwas Handfestes.
Wenn auch das sachliche Gespräch keine Verbesserung bringt, bleibt oft nur der rechtliche Weg. Da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat und Mitarbeiter somit vor Mobbing oder anderen Gefahren schützen muss, könnte hier ein Schadensersatzanspruch entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Arbeitgeber nicht ausreichend bemüht hat, das Mobbing zu unterbinden.
Doch auch gegen den Mobber gibt es diesen Anspruch, zudem könnte Anzeigen wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung gestellt werden.
Übrigens: Der Arbeitgeber hat das Recht, den Mobber fristlos zu entlassen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Mobbing”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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