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Facebook & Co. – Was droht bei Verwendung eines fremden Profilbildes?

29.03.2017

Bild: Sattalat phukkum/ shutterstock.com
Ob Facebook, Twitter, Instagram oder WhatsApp – man hat viele Möglichkeiten sich seinen Freunden durch unterschiedliche Internetportale mitzuteilen. Dazu gehört auch von Zeit zu Zeit sein Profilbild zu aktualisieren. Wer allerdings statt ein eigenes ein fremdes Profilbild hochlädt, kann sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar machen. Wann genau eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und welche Strafe Ihnen dabei droht, erfahren Sie hier!

Hohe Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Wer ungefragt ein fremdes Foto oder auch Textmaterial verwendet, verletzt Urheberrechte, die mit einer teuren Abmahnung geahndet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Dateien zu freien Verwendung zugelassen wurden. Denn grundsätzlich gilt, dass lediglich der Urheber, der die Rechte am Bild besitzt, frei darüber bestimmen kann, wer darüber verfügen darf. Bei Nichtbeachtung des Urheberrechtes durch Verwendung eines fremden Profilbildes kann eine Abmahnung in Höhe von 1000€ drohen.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn das Bild der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Fraglich ist, ob dies auch im Falle eines Profilbildes bei einem Messengerdienst der Fall ist. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile. Gegen eine Urheberrechtsverletzung spricht, dass das eigene Profil nur einem begrenzten Kreis zugänglich gemacht und über die Privatsphäreeinstellungen gar nicht oder nur für Freunde einsehbar gemacht werden kann.
Auf der sicheren Seite hingegen sind diejenigen, die fremdes Bilder nur verschicken ohne es als Erkennungsbild zu nutzen. Es wird kein Bildmaterial der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern lediglich dem Empfänger.
Grundsätzlich ist es am sichersten, lediglich eigene Aufnahmen zu verwenden.
 
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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