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Eine Kündigung ist für jeden Mitarbeiter immer ein Schock. Mit einer Kündigung sind viele Sorgen und besonders Zukunftsängste verbunden. Doch nicht immer ist eine Kündigung rechtens. Warum schnelles Handeln nun gefragt ist und wieso Sie sich für eine Kündigungsschutzklage unbedingt juristische Hilfe suchen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zu allererst ist zu bedenken, ob es sich bei der Kündigung um eine ordentlich oder aber eine fristlose Kündigung handelt. Ist letzteres der Fall muss je nach Einzelfall individuell beurteilt werden, wie sinnvoll eine Klage wäre. Bei einer ordentlichen Kündigung jedoch lohnt es sich in der Regel gegen die Kündigung zu klagen.
Häufig erfolgt bei einer Kündigung keine umfassende Erklärung der Gründe für die Kündigung. Somit können etwaige Erfolgsaussichten noch nicht allumfassend beurteilt werden. Beispielsweise könnten aber auch Formfehler in einer Kündigung dazu führen, dass diese als unwirksam anzusehen ist.
Wichtig: Man sollte sich im Vorhinein informieren, inwiefern man durch das Kündigungsschutzgesetz überhaupt abgesichert ist und unter den Kündigungsschutz fällt. Diese Tatsache kann nämlich erheblichen Einfluss auf den Ausgang einer Klage haben.
Generell ist eine Kündigungsschutzklage dazu da, gegen die Kündigung an sich vorzugehen. Doch auch, wenn man damit einverstanden ist, aus dem Unternehmen auszuscheiden, kann eine Klage in dem Sinne profitabel sein, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine (höhere) Abfindung einigen.
Möchte man sich gegen seine Kündigung zur Wehr setzen, gilt eine Frist von drei Wochen, die ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die schriftliche Kündigung zugestellt wurde.
In Ausnahmefällen kann die Frist länger sein. Dies gilt beispielsweise, wenn noch Behörden der Kündigung zustimmen müssen.
Vor dem eigentlichen Gerichtstermin kommt ein sogenannter Gütetermin zustande, bei dem alle betroffenen Parteien an einem Tisch sitzen und sich austauschen. Nicht selten werden bei diesem Termin schon Ergebnisse erzielt, sodass erst gar keine Verhandlung mehr notwendig ist.
Theoretisch könnte ein Arbeitnehmer auch ohne einen Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es ist möglich den Gütetermin, sowie Verhandlungen in erster Instanz alleine wahrzunehmen. Kommt es jedoch zu einer Verhandlung in zweiter Instanz, also vor dem Landesarbeitsgericht, so geht dies nicht mehr ohne einen Anwalt an der Seite.
Es ist jedoch immer ratsam, sich so früh wie möglich nach einer Kündigung an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann die Erfolgschancen einer Klage abwägen und eventuell unliebsame Konsequenzen, wie hohe Kosten oder viel unnötiger Aufwand, vermeiden.
Auch ist die nötige Objektivität eines Anwaltes häufig von Vorteil, da bei einer Kündigung oftmals viele Emotionen mitspielen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist sowieso auf der sicheren Seite, sodass unliebsame Kosten gar nicht erst aufkommen.
Ist jedoch keine Versicherung vorhanden, müssen Anwaltskosten selbst getragen werden, auch im Falle eines Sieges vor Gericht.
Gerade in Fällen, wie zum Beispiel der Kündigungensschutz aufgrund einer Schwerstbehinderung oder während der Elternzeit, ist juristische Hilfe wichtig, da diese häufig komplizierter und aufwändiger sind.
Auch ist es möglich zunächst einmal den Gütetermin alleine wahrzunehmen und erst im Laufe des Verfahrens einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Erfahrungsgemäß werden viele Kündigungsschutzklagen gütlich beendet und die Vergleichsquote bei solchen Klagen ist sehr hoch. In der Regel ist es in beidseitigem Interesse, dass man sich friedlich einigt.
Gelegentlich kommt es auch dazu, dass die Kündigung in eine Abmahnung umwandelt wird, sofern diese verhaltensbedingt war.
Auch gibt es Fälle, bei denen die Kündigung bestehen bleibt, aber eine höhere Abfindung gezahlt wird oder aber der Zeitpunkt des Ausscheidens geändert wird.
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