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Schadenersatzansprüche im LKW-Kartell: Kanzlei Mingers & Kreuzer strebt Klagewelle in Höhe von 120 Millionen Euro an

28.03.2017

Bild: s_oleg / shutterstock.com
Köln, März 2017. „Eigentlich wollten wir gar nicht klagen, da uns das Gutachten zu teuer war. Aber dank der Kanzlei Mingers & Kreuzer belaufen sich die Gutachtenkosten für uns nur noch auf 500 Euro. Und die setzen wir gerne ein, um gegen die LKW-Kartellanten zu unserem Recht zu kommen“, so Uwe Schmitz, Geschäftsführer der DS Transport aus Düsseldorf, und einer von zahlreichen Mandaten, die der Rechtsanwalt Markus Mingers im Fall LKW-Kartell vertritt.
„Viele Betroffene sind zunächst von den zu erwartenden hohen Kosten für ein Gutachten verschreckt. Das hat uns dazu bewogen, einen Rahmenvertrag für die Vielzahl unserer Mandanten mit einem Gutachter abzuschließen. Dieser ermöglicht es, unseren Mandanten Gutachten für nur 500 Euro anbieten können, um gegen die LKW-Riesen vorzugehen“, erklärt Mingers.

Gutachten für nur 500 Euro

Denn nachdem die EU-Kommission über die Beteiligten des 2011 aufgedeckten LKW-Kartells – DAF, Daimler, Iveco sowie Volvo / Renault – im Jahr 2016 eine Rekordstrafe in Höhe von fast 3 Milliarden verhängte, machen nun auch Geschädigte wie Spediteure, Transportunternehmen oder LKW-Fahrer ihre Schadenersatz-ansprüche geltend. „Als juristische Vertreter von deutschlandweit hunderten von Mandanten stehen wir kurz vor einer Klagewelle gegen die LKW-Hersteller. Dabei liegt allein der Schadensersatzwert zugunsten unserer Mandanten bei etwa 120 Millionen Euro – dies belegen die Gutachten, die bereits zahlreich erstellt wurden“, so Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers und Kreuzer in Köln.

Gutachten für über 200.000 Einzelfälle

Betroffen sind nach derzeitigem Stand über 200.000 mittelschwere oder schwere LKW (6 bis 16 Tonnen sowie mehr als 16 Tonnen) der Marken DAF, Daimler, Iveco sowie Scania, MAN und Volvo / Renault, die zwischen 1997 und 2011 gekauft oder geleast wurden. Schätzungen zufolge liegen durch das Kartell der LKW-Riesen Preisüberhöhungen von 15 % des jeweiligen Kaufpreises zugrunde. „Bei einem durchschnittlichen Wert von 80.000 Euro pro LKW, ist mit einer Schadenssumme von etwa 12.000 Euro zu rechnen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Gutachten, das Klarheit über den genauen Wert gibt, der eingefordert werden kann“, erklärt der Rechtsexperte Mingers. Denn diese sind auch wichtig für die außergerichtliche Einigung, die die Kanzlei für ihre Mandanten anstrebt. „Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer werden im April letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sollte diese scheitern, da etwaige Forderungen seitens der Kartellanten nicht erfüllt werden, werden wir den Rechtsweg für unsere hunderten Mandanten gegen die LKW-Riesen einschlagen“, so Mingers zur aktuellen Situation in Sachen LKW-Kartell.

Das LKW-Kartell: 14 Jahre illegale Absprachen auf dem EU-Markt

Beim LKW-Kartell geht es um illegale Preisabsprachen, die innerhalb der Jahre 1997 bis 2011 zwischen Daimler, DAF, Volvo/Renault sowie MAN und Iveco stattgefunden haben. Die Kartellanten hatten Verkaufspreise für Lastkraftwagen und Zeitpläne für die Einführung neuer Motortechnologien abgesprochen. Damit verzögerten sie nicht nur die Entwicklung sparsamerer Motoren für Verbraucher, sondern verstießen ferner gegen geltendes Kartellrecht. Die VW-Tochter MAN trat als Kronzeugin auf, konnte jedoch für sich dennoch keinen Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen herbeiführen.
Gegen Scania wurde darüber hinaus ebenfalls ermittelt. Das Tochter-Unternehmen von Volkswagen stimmte dem entsprechenden Vergleich nicht zu. Von Seiten Daimler wehrt man Vorwürfe zu illegalen Preisabsprachen rigoros ab und ließ verlauten, dass jegliche Schadenersatzansprüche penibel geprüft würden. Auch den Rechtsweg bei unberechtigten Schadenersatzforderungen im sog. LKW-Kartell scheue man hier nicht. Es seien lediglich Informationen zu Bruttolistenpreisen ausgetauscht worden, einen Schaden von LKW-Käufern hätte man nicht belegen können, heißt es.

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