Bild: nikamo / shutterstock.com
Wie nun bekannt wurde, ermittelt die Polizei gegen Bettina Wullf. Der Grund für die Ermittlungen ist ein Unfall, bei dem sie ca. zwei Promille gehabt haben soll. Doch welche Strafen drohen überhaupt bei einem solchen Vergehen?
37 000! So viele Unfälle gab es laut Polizei im Jahr 2017 mit mindestens einem Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss. Um die folgende Strafe festzulegen, muss man zwischen vier Fällen unterscheiden:
Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann ein Unfall schwere Folgen haben. Allerdings können schon kleinere Vergehen zu Geld- oder Freiheitsstrafe führen, wie beispielsweise das überfahren einer roten Ampel oder Schlangenlinien fahren. Auch ein verspäteter Blinker oder das Fahren in eine Einbahnstraße gehören zu solch einem auffälligen Fahren.
Ab der berühmten 0,5-Grenze spricht man auch ohne, dass Menschen gefährdet wurden von einer Ordnungswidrigkeit. Und auch die Straßen haben es in sich:
Ersttäter:
Beim zweiten Verstoß:
Beim dritten Verstoß:
Ab 1,1-Promille gilt man als fahruntüchtig und selbst, wenn man noch unauffällig fahren können und keinen Unfall bauen, stellt der Verstoß eine Straftat dar. Nun droht folgendes:
Für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren, also Fahranfänger, gilt die 0,0-Grenze. Somit darf kein Schluck Alkohol im Blut vorhanden, wenn gefahren wird. Wenn sich doch etwas nachweisen lässt, wird eine Geldstrafe von 250 Euro fällig. Hinzu kommt vermutlich eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, sowie ein Punkt in Flensburg. Der Tatbestand stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, bei einem Unfall drohen gar höhere Strafen.
Wenn es im alkoholisierten Zustand zu einem Unfall gekommen ist, bei dem sogar Personen zu Schaden gekommen sind, können die Strafen hoch ausfallen. Grundsätzlich muss der Verursacher für das Opfer haften und ist diesem gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus sind Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren im Bereich des Möglichen.
Übrigens kann das Ganze auch mit Versicherung äußerst teuer werden, da die Versicherung in der Regel bei hohem Alkoholwert nicht zahlt. Je höher der Wert, desto weniger zahlt die Versicherung.
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Bei weiteren Fragen zum Thema alkoholisiertes Fahren, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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