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Nächste schlechte Nachricht für alle Diesel-Fahrer – ab 2019 werden auch in der Hauptstadt Fahrverbote eingeführt. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht in Berlin. Wer betroffen ist und wie es trotz des Maßnahmenpakets der Regierung dazu kommen konnte, nun bei uns!
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bedeutet lediglich eins: Berlin muss die Fahrverbote für die Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 einführen. Grund dafür ist wie bereits in Hamburg, Stuttgart und Frankfurt die zu hohe Stickoxidbelastung in der Stadt. Betroffen sind ab Mitte 2019 elf Straßenabschnitte, wie beispielsweise Teile der Leipziger Straße oder der Friedrichstraße. Selbst eine Ausweitung der Fahrverbotszone ist möglich, da das Gericht der Stadt auferlegte, zu prüfen, inwiefern eine Ausweitung nötig wäre.
Laut Verwaltungsgericht sei das Mittel der Fahrverbote die einzig potentiell wirksame Maßnahme gegen die hohe Stickoxidbelastung. Spätestens bis März muss das Land Berlin ins Handeln kommen und die Fahrverbote umsetzen.
Der Umfang der Fahrverbote hätte sogar noch deutlich höher ausfallen können. Die Deutsche Umwelthilfe forderte, dass Fahrverbot in der ganzen Umweltzone innerhalb Berlins eingeführt werden, welche große Teile der Innenstadt eingeschlossen hätte. Allerdings wurden die Grenzwerte in diesen Abschnitten stets eingehalten, wodurch derartige Verbote nicht von Nöten sind.
Das Maßnahmenpaket der Regierung sollte die Lösung gegen die drohenden Fahrverbote sein. Doch schon Tage nach dem Beschluss wurden nun die nächsten Fahrverbote bekannt. Experten bezweifeln, dass das Maßnahmenpaket, insbesondere das Umtauschmodell, die Lösung sei.
Zum einen soll die Umtauschprämie nur in 14 Städten Anwendung finden, zum anderen wird das Modell die Stickoxidbelastung nicht entscheidend senken können, sodass sie die Fahrverbote ersetzen können. Hinzu kommt, dass die Fahrverbote auch für die Klasse Euro 6 möglich sind, da diese auch nicht ganz sauber sind. Um den Fahrverboten endgültig auszuweichen, ist ein Fahrzeug mit Euro 6d nötig, welche allerdings selbst mit Umtauschprämie nicht billig sind.
Insgesamt bleibt die Situation für jeden Verbraucher unbefriedigend. Vor allem, weil die Fahrverbote zusätzlich zu einem großen Wertverlust des eigenen Autos führen. Den Betroffenen bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit: Der Widerruf des Autokredits!
Dieser ist durch die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Verträgen. Ob Sie betroffen sind, können Sie ganz einfach und kostenlose bei uns prüfen lassen!
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Bei weiteren Fragen zum Thema Diesel-Fahrverbot, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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