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Der EuGH (Europäische Gerichtshof) entschied nun über die Arzneimittelkosten bei ausländischen Online- bzw. Versandapotheken: Verbraucher aus Deutschland können trotz Preisbindung von Rabatten bei Medikamenten profitieren, die Preise in Deutschland allerdings werden dennoch nicht sinken. — Was das Urteil des EuGH für Sie bedeutet, klären wir!
Der Gang zur Apotheke ist bedingt durch die Preisbindung bei Medikamenten mit Rezeptpflicht für viele Verbraucher oft ein Grund zur Empörung. Auf Seiten von Online- bzw. Versandapotheken wie Doc Morris war es deutschen Kunden allerdings nicht möglich aus Rabatten einen Vorteil zu ziehen, da auch hier die Medikamenten-Preisbindung zuschlug.
Mit dem aktuellen Urteil des EuGH ist es nun auch außerhalb Deutschlands möglich, von Rabatten für Medikamente (Versandapotheken) zu profitieren: Die Auffassung von deutschem Recht dürfe nicht zum Nachteil für europäische Anbieter sein, da sie zur Einschränkung des freien Warenverkehrs führt.
Kurz notiert: Boni und Rabatte bei ausländischen Versandapotheken dürfen mit diesem Urteil gelten nun für deutsche Kunden! Ein Vorteil vor allem bei chronisch-erkrankten Menschen oder Mitgliedern von Patientenverbänden.
Durch die Entscheidung des EuGH entsteht allerdings auch ein starker Druck für ansässige Apotheken. Diese haben einen sog. Versorgungsauftrag (gesetzliche Verankerung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln).
Natürlich gibt es auch zur jetzt gefällten Entscheidung des EuGH kritische Stimmen. Das bisherige Reglement sei zum Schutz der Verbraucher getroffen worden: Der mit Urteil des EuGH erwarteten Wettbewerbsanstiegs wird innerhalb Europas nicht zu einem Preissturz für Medikamente führen.
Im Gegenteil — der sich anbahnende Preiskampf der Apotheken wird bspw. bei einem Engpass an bestimmten Medikamenten dazu führen, dass enorme Preiserhöhungen (durch Anbietermangel auf dem Arneimittel-Markt) Verbraucher treffen werden.
# Zunächst bedeutet das Urteil zu den Versandapotheken nicht, dass generell alle Medikamente günstiger für Sie werden, denn die Preisbindung in der Apotheke besteht nichtsdestotrotz.
# Versandapotheken im Inland dürfen wiederum Boni und Rabatte nicht anbieten!
# Sie als deutsche Verbraucher können mit dem Beschluss des EuGH nun günstiger in ausländischen Online-Apotheken Medikamente beziehen — weitere Konsequenzen werden derzeit noch vom Gesundheitsministerium geprüft.
Abzuwarten bleibt, ob Apothekerverbände nicht dazu übergehen gerichtlich gegen dieses Urteil und die erwarteten Konsequenzen vorzugehen. Eine Möglichkeit wäre das generelle Verbot vom Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel. Dem könnte nach europäischem Recht stattgegeben werden.
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