Bild: Syda Productions / shutterstock.com
Weit verbreitet ist die Meinung, dass ein Attest erst ab dem dritten Tag der Abwesenheit fällig sei. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, ab wann er ein Attest vorliegen haben möchte.
Die Häufigkeit von Arztbesuchen in Deutschland variiert stark im Vergleich zu anderen Ländern. Als Grund dafür sehen Experten das hiesige Krankschreibungsprinzip. Um die rund zehn Arztbesuche pro Jahr eines Deutschen zu senken, haben Forscher der Universität Magdeburg vorgeschlagen, dass man sich als Arbeitnehmer bis zu einer Woche lang selbst krankmelden kann.
Diese Regelung ist bisher anders. Spätestens ab Tag drei der Krankheit verlangen Arbeitgeber ein Attest über die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass man in jedem Fall die ersten drei Tage ohne Attest auskommt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt in Paragraph 5, dass eine Arbeitsunfähigkeit „von mehr als drei Tagen“ eine Attestpflicht nach sich zieht, jedoch bietet dies gleichzeitig einen Spielraum für den Arbeitgeber, sodass er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch früher einfordern kann.
Dieses Recht wird von Arbeitgebern jedoch oftmals nicht angewendet und verlangen die Krankschreibung erst ab Tag vier. Menschlich gesehen ist dies häufig auch der bessere Weg, denn bei einer kleinen Erkältung direkt zum Arzt zu laufen kann kontraproduktiver sein, als sich einfach einen Tag lang auszuruhen.
Durch eine Attestpflicht ab dem ersten Tag könnten sich die Mitarbeiter zudem dazu motiviert fühlen trotz Krankheit die Arbeitsstelle aufzusuchen. Dort würden sie dann eventuell Kollegen anstecken, sodass es zu weiteren krankheitsbedingten Ausfällen käme.
Oftmals fordern Arbeitgeber von den Mitarbeiter am ersten Tag bereits ein Attest ein, die in der vorherigen Arbeitszeit durch hohe Fehlzeiten aufgefallen sind.
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht von 2012 (5 AZR 886/11) besagt, dass der Chef keinerlei Gründe anzuführen hat, wieso er ein Attest ab dem ersten Tag der Abwesenheit verlangt.
Für alle Arbeitnehmer gilt: Ist man arbeitsunfähig erkrankt, müssen die Arbeitsstelle und der Vorgesetzte sofort informiert werden. Versäumt ein Mitarbeiter seine Erkrankung bereits am ersten Tag mitzuteilen, riskiert er eine Abmahnung.
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