Bild: Yulia Reznikov / shutterstock.com
Am heutigen Dienstag streikt das Kabinenpersonal der Eurowings und der Lufthansa erneut. Häufig kommt es dabei zu Verspätungen und Ausfällen von Flügen. Wie lauten die Rechte von Flugreisenden bei einem Streik? Wir klären Sie auf!
Verspätet sich Ihr Flug oder fällt sogar aufgrund des Streiks bei der Eurowings und Lufthansa aus, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung. Bei einer Verspätung von mindestens drei besteht bereits ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die Höhe der Zahlung hängt von der Entfernung ab und kann bis zu 600 Euro betragen.
Doch ganz so einfach ist die Sachlage nicht, denn nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung werden Streiks als höheren Gewalt eingeordnet. Bei höherer Gewalt haben Fluggäste keinen Anspruch auf. Anders sieht es aus, wenn die Lufthansa und Eurowings keine mildernden Maßnahmen einleitet, um den Streik zu verhindern. Als Fluggast können Sie bei einem Streik von Seiten der Fluggesellschaft Ihren Flug kostenlos umbuchen. Sie können selbst nach der Abflugzeit rechtmäßig kostenfrei stornieren!
Bei der Fluggesellschaft muss zunächst schriftlich eine Forderung auf Entschädigung mitgeteilt werden. Kommt die Fluggesellschaft Ihrer Forderung nicht nach, sollten Sie sich an einen kompetenten Anwalt im Fluggastrecht wenden, um Ihre Rechte und erfolgreich geltend zu machen.
Viele Fluggäste befürchten einen großen Widerstand von der Fluggesellschaft, die sich gerne weigern, die berechtigten Forderungen zu zahlen. Geht es nach Airlines, werden Entschädigungen erst ab Verspätung von fünf Stunden gezahlt. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, einen erfahrenen Anwalt im Fluggastrecht zur Seite zu haben. Denn bislang ist der Streit um die Ansprüche nicht leicht.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten bei Flugausfällen, wie derzeit bei Eurowings und Lufthansa, können Sie uns gerne kontaktieren. In einem Erstgespräch beraten Sie gerne detailliert und kostenlos über Ihre Rechte als Fluggast. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Weitere Informationen zum Fluggastrecht finden Sie ebenfalls auf unserem YouTube-Kanal!
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