Bild: levgenii Meyer / shutterstock.com
Wenn die Weihnachtszeit beginnt, wollen viele ihre Häuser weihnachtlich dekorieren. Dann sind an den Häusern Lichterketten, Weihnachtsmänner und Türkränze zu sehen. Doch darf man einfach wild drauf los dekorieren oder muss man erst den Nachbarn und gegebenenfalls auch den Vermieter um Erlaubnis fragen?
Für Mieter gilt, dass die Hausfassade nur dekoriert werden darf, wenn sie vorher bei dem Vermieter eine Genehmigung eingeholt haben. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Dekoration an der Hausfassade diese beschädigt oder durch die Dekoration die Optik des Hauses negativ beeinträchtigt wird, darf der Mieter diese auch nicht dekorieren.
Wenn der Mieter jedoch die Genehmigung des Vermieters eingeholt, darf dieser die Fassade so dekorieren, wie es ihm lieb ist, nur die Hausfassade darf dabei nicht beschädigt werden.
Für die Dekoration in einem Mehrfamilienhaus sind nun wieder andere Grenzen gesetzt.
Bei entsprechender Genehmigung darf der Mieter seine eigene Haustüre und sein Geländer weihnachtlich schmücken. Wenn man jedoch das ganze Treppenhaus mit Weihnachtsdekoration versehen will, muss die Erlaubnis der Mitmieter eingeholt werden. Dann darf der Mieter zum Beispiel kein Duftspray im Treppenhaus versprühen und muss die anderen Treppengeländer ungeschmückt lassen.
Die eigene Wohnung darf jedoch nach Lust und Laune dekoriert werden und auch das Austreten der Gerüche des Duftsprays aus der Wohnung ist in Ordnung und müssen von den Mitmietern toleriert werden.
Allerdings ist das Aufstellen von Weihnachtsbäumen oder Kerzen im Treppenhaus verboten, da diese eine große Brandgefahr darstellen.
Gerne schmücken Weihnachtsliebhaber ihre Balkone mit bunten und blinkenden Lichterketten. Diese Dekoration ist auch vollkommen erlaubt! Man sollte sich jedoch an die Nachtruhe halten und die Beleuchtung von 22 bis 6 Uhr abstellen, damit sich die Nachbarn nicht unnötig gestört fühlen.
Bei der Lichterdekoration sollte man jedoch auch darauf achten, dass die Lichterketten mit dem CE-Siegel gekennzeichnet sind und im besten Falle noch das Logo „GS“ enthalten, wodurch sichergestellt ist, dass diese Dekoration den Sicherheitsansprüchen gerecht werden.
Gegebenenfalls muss man die Beleuchtung auch wieder abmontieren, wenn sich Nachbarn berechtigter Weise dadurch gestört fühlen.
Vermieter dürfen zwar Dekorationen an der Hausfassade verbieten, aber sie dürfen nicht mehr eingreifen, wenn es sich bei der Dekoration des eigenen Wohnraums handelt oder bei der Montage von Weihnachtsbeleuchtung, solange diese die Immobilie nicht beschädigt!
Für Anwohner eines Mehrfamilienhauses gilt jedoch das gemeinsame Wohnflächen, wie das Treppenhaus, nur mit Einverständnis der Mitmieter dekoriert werden dürfen. Dekorationen die jedoch eine Brandgefahr darstellen sind in jedem Fall verboten!
Wenn Sie noch weiter Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns telefonisch unter der Nummer 026461/8180 erreichen. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, beraten Sie gerne zu Ihrem Fall. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unsrem Blog und YouTube-Kanal.
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