Die Park-App Easypark hat bestätigt, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein. Es wurde bekanntgegeben, dass dabei auf eine Vielzahl von Kundendaten zugegriffen wurde. Kunden haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob sie von diesem Vorfall betroffen sind. Jetzt hier kostenfrei prüfen lassen, ob auch Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und wie ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen sind!
Easypark zählt zu den weitverbreiteten und äußerst beliebten Park-Apps. Mithilfe dieser Anwendung können Nutzer auf kostenpflichtigen Parkplätzen ihr Parkticket bequem über ihr Mobiltelefon generieren. Die Zahlungsmodalitäten erstrecken sich dabei über PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte und beschränken sich auf die tatsächlich genutzte Parkdauer. Das Unternehmen präsentiert sich stolz als führende Park-App in Europa und verzeichnet allein im Google Play Store über 10 Millionen Downloads. Nun wurde Easypark Ziel eines Cyberangriffs. Das genaue Ausmaß dieses Vorfalls ist derzeit noch nicht bekannt, jedoch dürfte es aufgrund der beträchtlichen Kundenzahl erheblich sein.
Für die betroffenen Kunden stellt sich die Situation als äußerst besorgniserregend dar: Im Verlauf des Angriffs wurden sensible Kundendaten kompromittiert. Die Angreifer erlangten Zugriff auf Informationen wie Namen, Telefonnummern, physische Adressen und E-Mail-Adressen von Easypark-Kunden. Darüber hinaus konnten Teile der hinterlegten Kreditkarten-, Debitkarten- oder IBAN-Nummern abgerufen werden. Diese Informationen wurden mittlerweile von Easypark bestätigt. Obwohl mit den unvollständigen Bezahldaten keine Transaktionen durchgeführt werden konnten, bleibt die Unsicherheit darüber, zu welchen weiteren Aktivitäten die Angreifer fähig sind – eine Frage, die auch Easypark derzeit nicht beantworten kann.
Easypark warnt zusätzlich vor möglichen Phishing-Angriffen, die auf den abgegriffenen Daten basieren könnten. Die Identität der Angreifer ist derzeit noch unbekannt.
Gemäß Artikel 15 der DSGVO haben Easypark-Kunden das Recht, Auskunft über ihre Betroffenheit durch den aktuellen Cyberangriff zu erhalten. Eine unzureichende Auskunft seitens Easypark könnte bereits einen Schadensersatzanspruch gemäß Artikel 82 DSGVO begründen. Weitere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Angriff könnten zusätzliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Deutsche Gerichte haben in vergleichbaren Fällen, wie dem Facebook-Datenleck, Klägern hohe Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 82 DSGVO zugebilligt. Die Rechtsprechung interpretiert die Norm zunehmend weit und betont, dass der Schadensersatz abschreckende Wirkung haben muss.
Kürzlich hat der EuGH die Voraussetzungen für immateriellen Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO präzisiert und erleichtert. Schon die „Befürchtung“ eines Missbrauchs der eigenen Daten durch einen Cyberangriff kann als immaterieller Schaden gelten. Im Fall eines Cyberangriffs muss der Verantwortliche nachweisen, dass seine Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 24 und 32 DSGVO wirksam waren. Wenn durch den Angriff personenbezogene Daten offengelegt wurden und Schaden entstanden ist, muss der Verantwortliche sogar belegen, dass er „in keinerlei Hinsicht“ für den Schaden verantwortlich ist.
Wir bieten eine kostenlose Überprüfung, um festzustellen, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind, und informieren Sie über mögliche Ansprüche, die Ihnen jetzt zustehen könnten. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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