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Endspurt im VW Abgasskandal: Verjährungsfrist für Betroffene endet am 31.12.2017!

04.06.2017

Bild: villorejo /shutterstock.com
Für Betroffene im VW Abgasskandal wird es jetzt erst: Die Frist, um Klage wegen manipulierter Fahrzeuge einzureichen, läuft Ende 2017 aus. Volkswagen kommt den geschädigten Kunden aus Deutschland keineswegs entgegen und empört so Verbraucherschützer. Allgemein zeigte sich der VW-Konzern nicht besonders verbraucherfreundlich.
Bis auf eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist gingen deutsche VW Kunden leer aus, wohingegen die amerikanischen Kunden mit bis zu 10.000 Dollar Entschädigung bekamen.

Ende der Gewährleistungsfrist in Sicht — VW setzt knapp 3 Mio. Kunden jetzt unter Druck

Ein Fristende der Gewährleistungsansprüche, die gegenüber Volkswagen eingeklagt werden können, bedeutet im Klartext nun, dass rund 3 Mio. betroffene Kunden massiv unter Druck geraten noch Klage gegen den Automobil-Riesen einzureichen. Viele Autobesitzer fürchten nun zu Recht um ihre Ansprüche. Sowohl Schadenersatz, die Möglichkeit auf den Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises — alle Hoffnungsschimmer für Verbraucher entfallen Ende diesen Jahres.
Die angekündigte Umrüstwelle bleibt für knapp eine Millionen VW Kunden weiterhin eine Ankündigung. Verbraucherschützer sind empört, wie der Volkswagen-Konzern seine deutschen Kunden behandelt.
Bislang ist vor allem die rechtliche Lage noch eindeutig zu klären. Denn bundesweit entschieden schon zahlreiche Gerichte zugunsten der geschädigten VW Kunden, die Klage gegen den Autohersteller einreichten (u.a. LG München II, Urteil vom 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16, LG Hagen, Urteil vom 18.10. 2016, Az. 3 O 66/16 sowie LG München I, Urteil vom 14. 04.2016, Az. 23 O 23033/15). Volkswagen selbst akzeptierte diese Urteile nicht. Ferner ist mit einem endgültigen BGH-Urteil erst in drei bis vier Jahren zu rechnen.
Gewährleistungsansprüche jedoch bis zur höchstrichterlichen Entscheidung im Jahr 2021 bestehen zu lassen, lehnte Volkswagen auch nach Gesprächen mit Verbraucherschützern ab. Volkswagen nutzt das Ausbleiben eines BGH-Urteils so aus. Geschädigte können sich auf eine erwartete, verbraucherfreundliche Entscheidung so nicht berufen.

Verbraucher sollten eine Klage gegen VW nicht scheuen — Chancen bestehen

Volkswagen kalkuliert auf ein Einknicken vieler betroffener Kunden, die ohne Rechtssicherheit keine Klage anstreben. Grundsätzlich besteht juristisch ein recht auf Nachbesserung, da VW nachweislich die Software des in zahlreichen Modellen verbauten Motortyps EA189 manipuliert hat. Hier haben VW Kunden rechtliche Rückendeckung vom Kraftfahrtbundesamt.
Die Umrüstung mit neuer Software allerdings lässt offen, ob mit negativen Folgen wie z.B. einer nachteiligen Motorleistung oder steigendem Kraftstoffverbrauch, einer beeinträchtigten Fahrzeug-Lebensdauer oder dessen zukünftigen Wartungsbedarf zu rechnen ist.
Juristisch besteht in vielen Fällen im VW Abgasskandal jedoch die Chance auf Schadenersatzansprüche gegenüber Volkswagen oder einer Kaufpreisminderung. Kunden können eine sog. Sachmangelklage (nach § 434 I S. 2 Nr. 2 BGB) anstreben, wobei auch der Tatbestand einer arglistige Täuschung erfüllt ist. Das LG München I urteilte so zugunsten einer SEAT-Käuferin am 14.04.2016; vgl. Az. 23 O 23033/15.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer vertreten zahlreiche Betroffene im VW Abgasskandal und empfehlen gerade jetzt Ansprüche geltend zu machen. Der Klageweg ist keineswegs aussichtslos, deshalb sollte in einem der ersten Schritte nun schriftlich eine Verlängerung des Verjährungsverzichts gefordert werden. Wir verfassen für VW Kunden Musterbriefe oder wenden uns als Ihre juristische Vertretung an den Volkswagen-Konzern und machen entsprechende Forderungen geltend. Lehnt die Volkswagen AG die Fristverlängerung ab, scheuen wir für Ihr Recht auch den Klageweg nicht.

VW am Ende der Kulanzbereitschaft — Klagewelle droht

Offiziell verkündete man seitens VW nun das Ende der Kulanzbereitschaft und berief sich auf ein Ende der Umrüstungsaktion, das voraussichtlich im Herbst diesen Jahres eintritt. Darum verfallen ab 31.12.2017 endgültig Gewährleistungsansprüche für Verbraucher. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist sei nicht nötig, wenn betroffene Kunden durch die beendete Umrüstungsaktion zu Ihrem Recht auf Nachbesserung gekommen seien. So setzt die gesetzliche Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren ein.
Durch das jähe Ende der Gewährleistungsfrist am 31.12.2017 droht der Volkswagen AG aus unserer Sicht nun eine neue Klagewelle. Der VW Abgasskandal eröffnet so einen weiteren juristischen Kriegsschauplatz: Nicht nur geschädigte Käufer klagen dann gegen den Auto-Riesen, auch Anleger fordern Schadenersatz wegen Wertverlust ihrer Aktien. Nicht nur in Deutschland laufen derzeit auch Ermittlungen wegen Betruges.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen betroffenen VW Kunden gerne weiter: Dass Sie Recht bekommen, ist unser Ziel. Darum scheuen wir auch gegen Volkswagen nicht den gerichtlichen Weg. Bundesweit vertreten wir eine große Vielzahl von Geschädigten im Diesel-Gate. Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte und profitieren Sie von unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung.

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