Bild: Shanti Hesse / shutterstock.com
Durch Rabatt-Aktionen und Abwrackprämien der Autohersteller verlieren gebrauchte Diesel rapide an Wert. Der Markt für Diesel-Gebrauchtwagen ist vollkommen aus dem Gleichgewicht.
Als Resultat aus dem Diesel-Gipfel sollen aber insgesamt 5,3 Mio. Euro-5 und Euro-6 Diesel durch ein Software-Update sauberer werden: Hierbei sind etwas 3,8 Mio. VW, fast 1 Mio. bei Daimler und rund 300.000 bei BMW betroffen, die noch unter die Rückrufpflicht fallen.
Was Verbrauchern versprochen wird: Durch das Aufspielen des Software-Updates soll eine Senkung des Stickoxid-Ausstoßes um durchschnittlich 25 – 30& erfolgen. Natürlich kostenlos und ohne Einflussnahme auf Motorleistung, Verbrauch oder Lebensdauer des Wagens. Hoch dotierte Abwrackprämien sollen für Diesel mit Euro-4 oder darunter Anreiz sein, sich doch noch einmal für einen Diesel oder ein Elektroauto zu entscheiden.
Doch was sollen Verbraucher im Abgasskandal tun?
Je weitere Kreise der Abgasskandal um VW, Audi & Co. zieht, desto schneller fallen gebrauchte Diesel-Fahrzeuge in ihrem Wert. Verbraucher können nahezu täglich u.a. auch durch Negativschlagzeilen zusehen, wie die Entwertung ihres PKW zunimmt. Durch kundengewinnende Rabattaktionen und Abwrackprämien von Herstellern sind nicht einmal alle Diesel der Euro-5- und Euro-6-Norm abgedeckt.
Gebrauchte Diesel büßen nach aktuellen Schätzungen bei Autohändlern etwa ein Viertel des Ursprungswertes ein. Gezahlt wird teilweise der Listenpreis, abzüglich Schäden sowie weiteren Abschlägen zwischen 20 und 25%. Diesel lassen sich angesichts der Dieselaffäre auch nicht weiterverkaufen. Händler bleiben auf den gebrauchten Schrott-Dieseln sitzen. Auch Gebrauchtwagenverkäufer spüren die Unsicherheit von Verbrauchern und potentiellen Käufern bei einem Risiko von drohenden Fahrverboten oder dem enormen Wertverlust.
Beispiel: VW Tiguan 2.0 TDI; 60.600 km (140 PS): Nach aktuellen Schätzungen büßt der VW Bolide bei einem Neupreis von über 37.000,00 Euro knapp die Hälfte seines Wertes ein. Geschädigten Diesel-Fahrern wird noch ein Betrag von etwa 12.000,00 Euro angeboten.
Beispiel: Audi A3 Sportback; Baujahr 2009 (Euro 5): Auch Audi kalkuliert beim Ankauf alter, gebrauchter Diesel mit einem Wertverlust von rund einem Viertel des Listenpreises. Abschläge für Schäden sowie etwa weiteren 25%.
Neben dem dramatischen Wertverlust wächst die Unsicherheit gegenüber den Software-Updates. Ob es durch das Update zu einer tatsächlichen Reduktion der Schadstoffwerte kommt oder die Nachrüstung ohne Einbußen von Motorleistung, Verbrauch etc. stattfindet, ist bislang unklar. Sodass auch hier von Händlerseite ein Software-Update vor Verkauf seines Diesels abgeraten wird.
Verjährungsfrist im Auge behalten
Am 31.12.2017 endet die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die Händler. Bis zum Stichtag Ende diesen Jahres sollten Sie sich als Geschädigter daher umgehend Gedanken darüber machen, ob Sie rechtliche Schritte einleiten wollen. Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG verjähren erst Ende 2018 — dennoch sollte auch hier gehandelt werden!
Nutzen Sie die verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Zahlreiche Gerichte bundesweit, u.a. Aachen, Düsseldorf, Frankfurt a.M. sowie Karlsruhe oder Osnabrück entschieden bereits zugunsten Geschädigter im VW Abgasskandal. Hier wurde mitunter die Neulieferung eines Fahrzeugs erstritten oder der Austausch eines betroffenen Fahrzeugs ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung erwirkt. Es besteht demnach ebenfalls Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs an den Händler. Allerdings ergeht hieraus auch die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für Gefangene Kilometer. — Rechtlich ergibt sich aus der Rückgabe des Schummel-Diesels ein erheblicher, finanzieller Vorteil gegenüber dem Verkauf des Gebrauchten.
Rücknahme eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan durch den VW Vertragshändler
Rücknahme eines Seat Alhambra durch den Händler unter Auslieferung eines mangelfreien Neuwagens.
Erstmals wurde VW als Hersteller zur Rücknahme eines Abgasskandal geschädigten PKW verurteilt. Als Grundlage galt die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung. Schadenersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG zugunsten des Endkunden.
Ansprüche gegenüber VW, Audi & Co. prüfen lassen
Als Käufer eines manipulierten VW, Audi, Skoda oder Seat u.a. sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller prüfen lassen. Hier ist die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens, die Rückzahlung des Kaufpreises oder eine Kaufpreisminderung möglich. — Jetzt kostenlos und unverbindlich: Wir sind telefonisch für Sie erreichbar unter 02461 / 80 81 oder über unser Kontaktformular.
Neben den Schäden aus dem Abgasskandal sind viele Autokäufer eines VW, Audi oder BMW haben Betroffene auch noch ein zweites Päckchen zu tragen. Nicht ganz unerheblich sind die Schäden aus fehlerhaften Kreditverträgen bei der Autofinanzierung. Ebenso wie bei Immobiliendarlehen wurde auch beim Autokredit geschludert.
Von der VW-Bank u.a. ausgegebene Autokredite weisen zahlreiche Fehler in den Widerrufsbelehrungen auf. Hier ist bspw. die Darlehensart nicht genannt, die Informationen zu einer Vertragskündigung Ihrerseits sind unzureichend oder die konkrete Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung fehlt. Aufgrund dieser Fehler können Sie die Wirksamkeit Ihres Autokredits anzweifeln.
Autokredit rückabwickeln als Geld-zurück-Garantie
Interessant und lukrativ ist eine Rückabwicklung Ihres Autokredits gerade bei Finanzierungen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Autokäufer müssen hier keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer ersetzen. Unter Rückgabe Ihres PKW wird der Autokredit rückabgewickelt, wonach ein Vertragsverhältnis nie bestanden hat. Die Restschuld erlischt.
Mingers & Kreuzer als Ihr Partner beim Widerruf Autokredit
Beim Widerruf Autokredit bietet sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus an. Durch Deckung Ihrer Versicherung entfallen für Sie die Kosten im Rechtsstreit. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, wenden Sie sich trotzdem gerne an uns:
Wir bieten Ihnen in einer deutschlandweit exklusiven Kooperation mit einem Prozessfinanzierer die Möglichkeit Ihre Rechte dennoch gerichtlich durchzusetzen. Sie können so vollkommen ohne Kostenrisiko Ihre Rechte und Ansprüche geltend machen. (Im Erfolgsfall wird ein sog. Erfolgshonorar von 30% des erstrittenen Mehrwertes fällig. Bei gerichtlicher Niederlage trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten für Sie!)
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