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Hunde sind nicht nur treue Wegbegleiter, mit ihnen ist auch viel Verantwortung verbunden. Es gibt viele Dinge, die man beispielsweise beim Kauf eines Hundes, beim Gassi gehen oder bei der Hundehaltung beachten muss. Wir klären Sie auf!
In vielen verschiedenen Regelbüchern gibt es unzählige Vorschriften zum Thema Hund.
Sowohl im Grundgesetz, der Tierschutz-Hundeverordnung, Tierschutzgesetz, Landeshundegesetz, im BGB, im StGB und sogar im Jagd-, Naturschutz und Waldgesetz gibt es Gesetze, welche die artgerechte Haltung eines Hundes festlegen.
Aber nicht nur der Hundehalter hat Rechte und Pflichten. Im Tierschutzgesetz ist beispielsweise festgelegt, dass ein Hund Recht auf eine artgerechte Haltung, Ernährung und ausreichend Platz hat. An welche Maßstäbe man sich dabei mindestens halten muss, werden in der Tierschutz-Hundeverordnung („TierSchuHV“) geregelt! Darunter fallen beispielsweise ausreichend Auslauf, genügend Sozialkontakte und die richtige Unterkunft. In Deutschland ist es außerdem verboten den Hunden aus Trainingszwecken Dopingmittel zu verabreichen oder Teletaktgeräte (mit Strom) beim Training oder der Erziehung einzusetzen!
Wenn man einen Hund kaufen möchte, sollte man wissen, dass vor allem bei Welpen ein besonderer Schutz gilt! Welpen dürfen beispielsweise erst ab einem Alter von acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Aber auch für Listenhunde gelten besondere Bestimmungen! Wenn eine Hunderasse auf der Rassenliste steht, darf er zum Beispiel nicht nach Deutschland eingeführt werden. Hinzu kommt, dass Listenhunde weder importiert werden dürfen, noch in Deutschland gezüchtet! Diese und mehr Informationen rund um Listenhunde sind in der Landesregelung für Hunde nachzulesen.
Außerdem muss der gekaufte Hund bei der Kommune angemeldet werden. Die Hundesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, beträgt jedoch zwischen 10,00 und 170,00 Euro. Bei besonders niedrigem Einkommen oder auch bei Blinden-, Wach- oder Zuchthunden kann die Hundesteuer jedoch auch herabgesetzt werden. Details zu den Steuersätzen von einzelnen Rassen sind in der Rassenliste festgehalten.
Erstmals gilt, dass die Nachbarn durch das Halten eines Haustieres nicht unzumutbar gestört werden dürfen. Vor allem zu den Ruhezeiten gilt dies zu beachten! Ein Hundegebell wird beispielsweise dann unzumutbar, wenn der Vierbeiner etwa mehr als 60 Mal täglich bellt. Außerdem wäre es unzumutbar, wenn der Hund länger als zehn Minuten mehr als drei Mal am Tag bellt! In diesen Fällen besteht Grund zur Klage!
Hundekot gilt nach dem Gesetz als Verunreinigung und muss vom Halter sofort entfernt werden, egal ob auf der Straße oder der Wiese im Park!
Falls ein Hund jedoch trotzdem sein Geschäft in fremden Vorgärten verrichtet und der Hundehalter dieses nicht beseitigt, kann ihm ein Bußgeld von bis zu 500 Euro drohen! Beim Kauf eines Hauses gilt Hundekot sogar als Sachmängel!
Meist gibt es entsprechende Klauseln im Mietvertrag, die besagen, ob das Halten eines Hundes in der Wohnung erlaubt oder verboten ist. Wenn es eine solche Klausel gibt, hängt es meist von der Rasse und Grüße des Tiers, das Verhalten, die Anzahl der Tiere, das soziale Umfeld der Wohnung und von noch vielen weiteren Faktoren ab!
Der Vermieter darf jedoch nicht die grundsätzliche Haltung von Hunden verbieten. Assistenzhunde sind von dieser Klausel nämlich ausgenommen!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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