Bild: Mikael Damkier / shutterstock.com
Heutzutage ist es selbstverständlich, dass man sich auf diversen Online-Plattformen anmeldet. Doch was passiert mit diesen nach dem Tod mit dieser Art Nachlass? Wie können Familienangehörige die bestehenden Konten löschen? Hier ein paar Möglichkeiten!
1. Passwörter hinterlegen
Dies ist die einfachste Möglichkeit. Außerdem erspart dies viel Arbeit und viele Nerven. Also einfach eine aktuelle Liste mit den benötigten Passwörtern an einem sicheren Ort hinterlegen. Damit diese jedoch auch gefunden wird, sollte man eine Vertrauensperson einweihen.
2. Sich als Erbe ausweisen
Grundsätzlich geht jeder Besitz eines Verstorbenen auf die Erben über, also auch digitale Konten. Also dem Unternehmen einfach die Ausweismodalitäten, wie beispielsweise den Erbschein, zukommen lassen und man sollte die Konten verwalten können.
Achtung: Viele Unternehmen werben damit, dass die gesamten persönlichen Daten auch nach Tod geheim bleiben. Hier könnte es schwer werden, da es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Oft ist dies bei E-Mail Anbietern der Fall.
3. Bestimmen eines Nachlasskontaktes
Oft gibt es zu Lebzeiten die Möglichkeit einen Nachlasskontakt anzugeben, beispielsweise bei Facebook. Dieser muss vor dem Tod angegeben werden und kann nach dem Tod das Konto verwalten. Das Löschen des Profils ist jedoch dadurch nicht möglich, dafür muss das Unternehmen nochmal extra kontaktiert werden.
Wer Wann und Wie auf die digitalen Konten von Verstorbenen zugreifen darf, ist immer wieder Streitpunkt. Selbst die Gerichte sind sich uneinig.
Im Fall eines verstorbenen Mädchens durften die Eltern aufgrund des Fernmeldegeheimnisses nicht auf die Konten zugreifen. Die Eltern erhofften sich Antworten auf die Frage warum ihr Kind verstarb, da ein Suizid nicht ausgeschlossen wurde. Dies entschied das Berliner Kammergericht. Die Vorinstanz entscheid jedoch anders. Das Berliner Landgericht war der Auffassung, dass die Konten Teil des Erbes sind und das Persönlichkeitsrecht dem nicht im Weg stehe.
Google zum Beispiel hat eine Möglichkeit geschaffen, bei der der Nutzer einen Zeitpunkt angeben kann, wann sich der Account automatisch löschen soll. Eine Auswahlmöglichkeit wäre eine lange Inaktivität. Um fehlerhaften Löschungen entgegen zu wirken, hat Google sichergestellt, dass die Nutzer vorher per E-Mail benachrichtigt werden.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Erbe, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.