Bild: AlexandurNika/shutterstock.com
Ein kommunales Fahrverbot in Düsseldorf: Jeder zweite Autofahrer wäre von dem Diesel Fahrverbot in der Landeshauptstadt betroffen.
Nach der Klage durch die Umwelthilfe gegen VW PKW soll die Stadtverwaltung nun entscheiden, was die Bundesregierung bislang nicht vermochte. Etwa 600 Autos dürften mit einem Diesel Fahrverbot die Innenstadt nicht mehr befahren – eine Katastrophe für Pendler und Bürger mit Dieselmotor.
Aktuell: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage der Umwelthilfe in erster Instanz ab. Sie sei unzulässig und unbegründet (Az.: 6 K 12341/17). Dass das Verfahren in die nächste Instanz geht, ergibt sich u.a. aus der Tragweite für die Umwelthilfe.
Die Umwelthilfe klagte gegen VW PKW und will das Straßenverkehrsamt nun zu einem weitreichenden Diesel Fahrverbot zwingen: Örtliche VW Modell des Motortyps EA189 sollen damit aus dem Verkehr gezogen werden. Die Betriebserlaubnis sei mit Bekanntwerden der Abgas Manipulation durch eine Betrugssoftware erloschen, heißt es seitens der Umwelthilfe. Diesel Fahrer in Düsseldorf trifft diese Entscheidung wohl am härtesten.
Kommt es zum Okay für ein Diesel Fahrverbot, wird die Innenstadt von Düsseldorf wohl ab Sommer 2018 dieselfrei. Aussichtsreich ist die Klage zugunsten eines Fahrverbots in jedem Fall – noch dazu mit enormer Tragweite. Die Umwelthilfe war schon einmal erfolgreich vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gewesen und legte den Grundstein für ein wegweisendes Urteil zu Diesel Fahrverboten.
Man spricht schon jetzt von möglichen Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei. Eine Übergangsfrist soll es zudem auch für Anwohner geben. Schätzungsweise 47% der Fahrzeuge auf Düsseldorfs Straßen sind Diesel. Unverhältnismäßig erscheint ein drohendes Diesel Fahrverbot vor allem für den Fuhrpark von Liefer-, Monteurs- und Bauverkehr: Diese hatten bereits nach Bekanntwerden des VW Abgasskandal eingesetzte Fahrzeuge um- und/oder aufgerüstet. Ein vollständiges Diesel Fahrverbot käme einer Katastrophe für zahlreiche Betriebe gleich.
Nicht nur in Düsseldorf bangt man aktuell um die Betriebserlaubnis seines Diesels in der Innenstadt. Neben der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt verklagt die Naturschutz-Organisation neun einzelne andere Städte, u.a. Köln, Mainz, München, Hamburg und Berlin wegen eines Diesel Fahrverbots. Brisant ist die Situation in Düsseldorf vor allem deswegen, weil sowohl Handel, Handwerk, als auch Politik ein ganzheitliches Diesel Fahrverbot für unsinnig und nicht umsetzbar halten.
Absurd ist die aktuelle Situation auch deshalb, da der Umstieg auf Benziner nur den Schadstoff Ausstoß verlagert, aber nicht löst. – Generell aber muss die Entscheidung über ein Diesel Fahrverbot in Berlin getroffen werden, andernfalls wird 2018 für Diesel Fahrer in Düsseldorf ein schweres Jahr.
Sie haben in den Jahren 2009 bis 2014 ein Auto bei der Volkswagen Gruppe u.a. bei VW, Seat, Audi oder Skoda geleast, finanziert oder gekauft? Dann haben Sie möglicherweise Ansprüche gegenüber dem VW Konzern geltend zu machen. Schadenersatz oder Widerruf – wir helfen Ihnen im Abgasskandal gerne weiter!
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug der VW Gruppe gebraucht oder neu gekauft wurde, finanziert oder geleast ist, besteht für Sie Anspruch auf Entschädigung. Bei einer Finanzierung wäre der Widerruf Ihres Darlehensvertrags eine mögliche Option. Der sog. Widerruf Autokredit führt zur Rückabwicklung des Darlehens. Das bedeutet, dass das Geschäft nach der Rückabwicklung quasi nie bestanden hat. Gemäß § 358 BGB ist der Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft. Wodurch die Rückabwicklung ermöglicht wird.
Befindet sich Ihr Fahrzeug nicht mehr im Gewährleistungszeitraum, ist Ihr Anspruchsgegner die Volkswagen AG. Gegen diese können Sie Rückabwicklung des Darlehens oder die Minderung des Kaufpreises gerichtlich erwirken.
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