Neues Jahr, neue Gesetze: das Jahr 2021 bringt einige Veränderungen mit sich. Home-Office-Pauschale, Upskirting-Verbot, CO2-Preis und viele weitere Neuheiten. Diese gelten bereits ab dem 1. Januar. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die brandneuen Regelungen!
Bezüglich des Klimawandels wird ab 2021 ein nationaler CO2-Preis für Verkehr und Heizen eingeführt. Auf jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 € zahlen. Der Preis wird an den Verbraucher weitergegeben. Das heißt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent – bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent. Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer.
Um die Bürger nicht zu sehr zu belasten, kommen folgende Änderungen ab Januar hinzu: die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, wird aus Steuermitteln gesenkt.
Eine weitere Entlastung stellt die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld dar. Ein Zuschlag von 10 % soll die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen ausgleichen. Die Höhe des CO2-Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße sowie dem Einkommen des Haushaltes.
Um in Zukunft klimaschonender zu fahren, wird auch die Kfz-Steuer angehoben. Allerdings nur für neue Autos mit hohem Spritverbrauch. Ziel ist es, dass sich der Bürger einen sparsameren Pkw kauft. Die Steuer soll etwa 15,80 € im Jahr teurer werden. Bereits zugelassene Autos sind davon aber nicht betroffen.
Das neue Jahr bringt Steuerentlastungen für Menschen mit Behinderung. Sie können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschalbeträge geltend machen. Das heißt konkret: künftig gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 eine Pauschale von 1.140 €. Bei einem Grad von 100 sind es 2.840 €.
„Babykino“ oder „Babyfernsehen“ ist in Zukunft verboten. Medizinisch nicht notwendige Ultraschall-Untersuchungen bei Ungeborenen im Mutterleib sind ab 2021 untersagt. Das ungeborene Kind soll so vor unnötigen Strahlendosen geschützt werden.
Allen Versicherten wird ab neuem Jahr eine Elektronische Patientenakte zur freiwilligen Nutzung angeboten. Darin können unter anderem Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne gespeichert werden. Aus Datenschutzgründen können Patienten festlegen, welche Daten hineinkommen oder welcher Arzt sie einsehen darf. Erst ab 2022 folgen genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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