Neues Jahr, neue Gesetze: das Jahr 2021 bringt einige Veränderungen mit sich. Home-Office-Pauschale, Upskirting-Verbot, CO2-Preis und viele weitere Neuheiten. Diese gelten bereits ab dem 1. Januar. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die brandneuen Regelungen!
Die Grundrente tritt mit dem neuen Jahr in Kraft. Sie stellt einen Zuschlag auf die bestehende Rente dar. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Einzelfall und beträgt höchstens 419 €.
Um einen Anspruch auf die Grundrente zu haben, muss man mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können.
Der Solidaritätszuschlag fällt ab dem 1. Januar für alle weg. Ausgenommen sind lediglich etwa 10 % der Bürger mit den höchsten Einkommen.
Ab 2021 beträgt die Mehrwertsteuer wieder 19 % auf die meisten Güter. Hingegen 7 % auf Waren des täglichen Bedarfs.
Der Personalausweis wird ab Jahresbeginn teuerer. Bürger, die das 24. Lebensjahr erreicht haben, zahlen für einen neuen Ausweis nun 37 € statt 28,80 €. Der Ausweis ist 10 Jahren gültig.
Bürger unter 24 Jahren zahlen 22,80 €. Ihr Ausweis muss bereits nach sechs Jahren erneuert werden.
Aufgepasst, wer während der Corona-Krise von zuhause arbeitet: es gibt einen Steuerbonus. Pro Home-Office-Tag kann man 5 € geltend machen. Die Grenze liegt bei maximal 600 € im Jahr. Dabei ist Home-Office-Pauschale sogar dann absetzbar, wenn man zum Beispiel im Wohnzimmer oder am Küchentisch arbeitet.
Eltern erhalten mehr Kindergeld. Ab dem 1. Januar gibt es 15 € mehr Kindergeld pro Kind. Für Familien mit zwei Kindern sind das zusätzliche 360 € im Jahr.
Ab dem 1. Januar sind Werkverträge in der Fleischindustrie für die vorwiegend osteuropäischen Arbeitnehmer verboten. Auch wird es keine Leiharbeit mehr in Schlachthöfen geben.
„Upskirting“ wird nun unter Strafe gestellt. Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt wird ab 2021 mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. Dasselbe gilt für der Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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