In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionen durch die Omikron-Variante haben Bund und Länder am vergangenen Freitag neue Regelungen beschlossen. Ab Donnerstag treten in Nordrhein-Westfalen (NRW) neue Corona-Regeln in Kraft. Welche das sind, erfahren Sie hier im Folgenden!
Laut der neuen Corona-Schutzverordnung NRW soll überall dort, wo man keine Maske tragen kann, etwa in der Gastronomie, im Freizeit- und Fitness-Bereich oder beim Sport, die 2G-plus-Regel gelten. Zudem soll dort, wo bislang 2G galt, die 2G-plus-Regel greifen. 2G-plus bedeutet, dass jedem, der geimpft oder genesen ist und einen zusätzlichen negativen Test vorweisen kann, der Zugang gewährt wird. Die Testpflicht entfällt für Personen, die entweder geboostert oder auch doppelt geimpft und zudem in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Es gibt eine Änderung hinsichtlich der Testung: etwa Gastronomiebetriebe oder Fitnessstudios können direkt vor Ort ihre Kunden testen. Dies ist auch mit einem Selbsttest unter Aufsicht möglich. So werden laut NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst auch „Gruppen-Schnelltests“ eine Alternative. Bei diesen können Jugendliche und Kinder vor Ort unter Aufsicht eines Übungsleiters einen Test machen und müssen nicht vor der Sportausübung zu einer offiziellen Teststation.
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. An Orten, wo Bereiche auch für Ungeimpfte zugänglich sind und wo keine Kontrollen auf Impfungen und Testungen stattfinden, soll es auch im Freien eine Maskenpflicht geben. Darunter fallen zum Beispiel Warteschlangen und das unmittelbare Umfeld von Verkaufsstellen unter freiem Himmel.
Es gilt für alle Veranstaltungen – von Kulturevents bis hin zu Fußball-Spielen in Stadien – eine Obergrenze von 750 Zuschauer.
Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten geeinigt. Bislang betrug diese in der Regel 14 Tage. Kontaktpersonen werden nun von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen.
Für alle Übrigen soll die Quarantäne- bzw. Isolationszeit in der Regel nach zehn Tagen enden. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis freitesten können.
Es handle sich dabei noch nicht um eine verbindliche Regelung des Bundes, weswegen die Details für das Land NRW noch ausstehen. Bis es eine solche Regelung durch den Bund gibt, sollen jedoch die Gesundheitsämter in NRW eigenständig darüber entscheiden können, ob sie die verkürzten Quarantäne-Regeln anwenden, die in der Ministerpräsidentenkonferenz am letzten Freitag beschlossen worden sind. Dazu sei heute ein entsprechender Erlass des Landes an die Gesundheitsämter herausgegangen.
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