SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, künftig einen rechtlichen Rahmen für „Wahlgemeinschaften“ zu schaffen. Was darunter zu verstehen ist und welche weiteren Modernisierungen im Familienrecht vorgenommen werden sollen, legen wir Ihnen hier im Folgenden dar!
Die Ampel-Parteien wollen das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits der Ehe oder Liebesbeziehungen zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. So steht es im Koalitionsvertrag. „Wahlgemeinschaften“ sollen somit künftig rechtlich besser abgesichert werden.
„Es handelt sich hierbei um ein Konzept, welches engen menschlichen Beziehungen einen rechtlichen Rahmen gibt – auch wenn diese nicht verwandtschaftlicher oder partnerschaftlicher Natur sind“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. Laut Bundestagsabgeordneten Daniel Föst handle es sich bei der Verantwortungsgemeinschaft aber nicht um ein Konkurrenzprojekt zur Ehe. Alle Angelegenheiten, die beispielsweise Kinder oder Namensrechte betreffen, habe man bewusst ausgeklammert. Man wolle lediglich Menschen unterstützen, die füreinander Verantwortung übernehmen.
„Laut der Bundestagsabgeordneten Ria Schröder könne das Prinzip beispielsweise bei der Schwester einer alleinerziehenden Mutter zum Einsatz kommen, die bei der Erziehung der Kinder hilft und dafür künftig auch die erforderlichen Rechte bekommt“, so Mingers. „Dies ist in der Form bisher nur bei einer engen Verwandten oder Ehepartnern möglich.“ Das Konzept könnte mitunter auch Lösungen für Menschen anbieten, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag weiterhin ohne Hilfe schaffen. Ältere Menschen haben so die rechtliche Möglichkeit, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, um so lange wie möglich selbstständig zu leben, ohne auf etwa den Aufenthalt in einem Heim angewiesen zu sein.
Für Lebensgemeinschaften solcher Art gibt es bislang immer noch viele rechtliche Hürden. Diese reichen vom Mietrecht bis zum hin zum Auskunftsrecht beim Arzt. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann soll die Verantwortungsgemeinschaft hier eine rechtlich abgesicherte Basis schaffen. Dieses Modell würde das Leben vieler Menschen einfacher gestalten. Vorgesehen seien auch Vorteile im Steuer- und Erbschaftsrecht.
Die Ampel-Parteien halten im Koalitionsvertrag fest, dass sie das Familienrecht modernisieren wollen. Sie planen etwa die Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“, um den Kinderschutz zu verbessern. Es soll zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickelt werden. Dabei kann das Sorgerecht der rechtlichen Eltern auf bis zu zwei Erwachsene übertragen werden.
Im Rahmen der sozialen Elternschaft soll die Verantwortung für die Erziehung von Kindern ohne rechtliche Anerkennung oder Abstammung übernommen werden. Auch soll das Namensrecht liberalisiert werden, etwa durch die Einführung echter Doppelnamen.
Unverheiratete Väter sollen in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Widerspricht die Mutter, muss das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls darüber entscheiden.
Im Gespräch ist ebenfalls bezahlter Urlaub für Eltern kurz nach der Geburt des Kindes. Pflegende Angehörige sollen durch eine finanzielle Hilfe, ähnlich dem Elterngeld, mehr unterstützt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.