Gleich zu welchem Zeitpunkt, der Widerrufswunsch vieler Verbraucher bei laufenden Darlehensverträgen steigt im Angesicht des Niedrigzinsniveaus der letzten Jahre. Die Versuchung einen zu teuren Kredit abzulösen und einen zu deutlich besseren oder günstigeren Konditionen Neuen aufzunehmen ist dabei groß.
Beim Widerruf von Darlehensverträgen ist aber zunächst zu klären, wann widerrufen werden muss bzw. wie lange dies passieren kann. Relevant ist dabei vor allem, wie lange der Vertragsabschluss zurückliegt und Sie, der Kreditnehmer, bei der Vertragsunterzeichnung über die zeitlichen Rahmenbedingungen Ihrer Vereinbarung aufgeklärt wurden. Denn ein Darlehensvertrag kann keineswegs nach Belieben lange widerrufen werden – hier greift de jure ein reglementierter Zeitraum.
Wann kann der Anwalt helfen?
Bei oftmals fehlerhaften Belehrungen zum Widerruf des Darlehensvertrages können wir vor allem in puncto der zeitlichen Umgrenzung ansetzen und nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles klären, ob denn die Widerrufsfrist überhaupt in Kraft getreten ist. Hierbei kann allerdings auch seitens der Kreditgeber u.a. ein Versäumnis oder gar eine Unterlassung ausreichender Information über die rechtlichen Folgen eines Widerrufs Ihres Darlehens reell sein.
Einige Geldinstitute von Verbrauchern betrifft die Thematik der teils unzulänglichen Widerrufsbelehrungen. Auch in der letzten Zeit gehen in unserer Kanzlei viele Fälle ein, die sich mit der Fehlerhaftigkeit von Kreditverträgen befassen. Hier seien Vier exemplarisch aufgeführt:
Sparkassen. Zu den wichtigsten Geldinstituten und Kreditgebern, die in einigen Fällen nicht korrekt auf die Widerrufsmöglichkeiten des Kreditnehmers hingewiesen haben, sind die Sparkassen. Hier ist insbesondere das sog. Checkbox-Modell oder Baukasten-System geläufig, das nach Beurteilung des OLG vom September 2015 als falsch und unzureichend erachtet wurde. Dieses Belehrungsmuster sei nach richterlicher Auffassung nicht als ordnungsgemäßer Widerrufshinweis zu sehen und damit nicht statthaft.
Deutsche Bank PGK AG. Auch Kunden der Deutschen Bank haben bei abgeschlossenen Darlehensverträgen gute Chancen auf einen zeitlich-außerordentlichen Widerruf, wenn hier natürlich auch der Einzelfall geprüft werden muss. Sogar Kreditverträge in Fremdwährungen wie Schweizer Franken (CHF) können von falschen Widerrufsbelehrungen betroffen sein und sollten auf Korrektheit bzw. Unzulänglichkeit begutachtet werden.
Sparda-Bank. Die Genossenschaftsbanken bzw. deren Privatkunden unterliegen oftmals unzulänglichen Widerrufsbelehrungen. Sogar noch Jahre nach dem Vertragsabschluss können Revokationen stattgegeben werden, Grund dafür ist ebenfalls der so benannte Widerrufsjoker. Durch häufige Wechsel von Belehrungsinhalten, die auf die flexiblen und legitimen Reglements angepasst wurden, schlichen sich Formulierungsfehler in Klauseln der Darlehensverträge von u.a. 2009 und 2011 ein.
Kreissparkasse Köln. Darlehensverträge, die Privatkunden mit der KSK Köln nach dem 1. November 2002 geschlossen haben, können ebenfalls fehlerhaft sein. Durch Mängel oder Ungenauigkeiten in den Widerrufsformulierungen können Sie sich sowohl vorzeitig, als auch rückwirkend aus den Vertragsfesseln befreien lassen, ohne von der Vorfälligkeitsentschädigung belastet zu werden. Über die genauen Eckdaten eines ordnungsgemäßen Widerrufs entscheidet aber auch hier der Einzelfall.
Ein böses Erwachen gibt es meist, wenn Widerrufe oder Kündigung nicht vertragsgerecht angegangen werden. Vor allem finanziell sieht sich der Verbraucher dann schnell mit den Vorfälligkeitsentschädigungen konfrontiert, wenn vor Ablaufen der konformen Zinsbindungsfrist gehandelt wird. Denn Widerrufsbelehrungen können selbstverständlich nicht allgemein als fehlerhaft beurteilt werden. Zu bedenken ist hier, dass eine fachliche und vor allem ordentliche Prüfung des jeweiligen Vertrages und dessen Konditionen durchzuführen ist.
Das Dementi eines zu bemängelnden Darlehensvertrages sollte nicht ohne anwaltliche Unterstützung angestrebt werden. Es ist ratsam sich in ungewissen Fällen juristisch abzusichern. Wenn dann alle Schritte erfolgreich eingeleitet und in Gang gesetzt wurden, können Sie bedenkenlos über eine sicherlich reizvolle, zinsgünstige Anschlussfinanzierung nachdenken.
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