Einmal nicht aufgepasst und der Handyvertrag oder das Abo fürs Fitnessstudio verlängert sich ungewünscht. Und dann kann es für Kunden teuer werden. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt – ein Schritt weg von ewigen Vertragslaufzeiten und langen Kündigungsfristen in Richtung mehr Verbraucherfreundlichkeit.
Sie locken ihre Kunden mit verheißungsvollen Angeboten und scheinbar unschlagbaren Preisen. Doch gelten diese nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg – danach steigen die Preise oftmals immens in die Höhe, während die Preise beim Wettbewerber deutlich sinken. Jedoch ist ein Vertragswechsel dann kaum zeitnah möglich.
Denn die Anbieter, etwa für Mobilfunk-, Streaming- oder Fitnessstudioverträge zeichnen sich häufig durch lange Vertragslaufzeiten sowie lange Kündigungsfristen aus. Versäumen Kunden also ihre Kündigungsfrist, sind sie schließlich in den teuren Verträgen gefangen – nicht selten auch mal ein bis zwei Jahre lang.
Um gegen diese Verbraucherfallen anzugehen und das Anliegen verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat die Bundesregierung dementsprechend am Mittwoch (16.12.) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser besagt, dass die Verbraucherverträge durch begrenzte Vertragslaufzeiten sowie verkürzte Kündigungsfristen fairer werden sollen. Unter anderem hat sich dafür Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgesprochen. Mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote sei demnach das Ziel.
In der Regel sollen Verträge nur noch über ein Jahr laufen dürfen. Längere Vertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur dann rechtens, wenn es auch ein alternatives Angebot für einen Einjahresvertrag gibt, der im Monatsdurchschnitt höchstens 25 Prozent teurer ist.
Zudem soll auch das Kündigen einfacher werden. So verkürzt sich die Kündigungsfrist für Verbraucher, die zuvor in vielen Fällen mindestens drei Monate betrug, auf höchstens einen Monat. Verpassen Verbraucher auch diese Frist, kann ein Vertrag für höchstens ein Jahr automatisch verlängert werden. Dabei gilt jedoch auch: Ein Unternehmen muss den Kunden frühzeitig konkret auf die Kündigungsmöglichkeiten hinweisen, wenn der Vertrag automatisch um mehr als drei Monate verlängert werden soll.
Eine weitere Änderung steht bei Strom- und Gasverträgen an. Konnten sie bisher auch telefonisch abgeschlossen werden, soll dies laut neuem Gesetzentwurf nicht mehr möglich sein. Demnach gelten nur noch schriftlich abgeschlossene Verträge als wirksam. Ziel dieser Maßnahme sei, dass den Kunden auf diese Art mehr Zeit zum Überdenken bereitstehen soll, anstatt dass sie am Telefon einen Vertrag gegen ihren eigentlichen Willen untergeschoben bekommen.
Bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ein, beschließt zunächst der Bundestag darüber. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzesbeschluss. Abhängig vom Inhalt des Gesetzes kann der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zustimmen oder die Zustimmung verweigern.
Bevor also der bisherige Gesetzentwurf zum Thema Handyverträge und Co. schließlich als Gesetz verabschiedet werden kann, müssen zunächst der Bundestag und der Bundesrat über den Beschluss des Kabinetts abstimmen. Bis das Gesetz dementsprechend wirksam wird, kann es noch einige Zeit dauern.
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