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Die Rente- Was man kurz vor dem Ruhestand beachten muss!

06.04.2016

Während viele bis zur Rente noch ein wenig warten müssen, stehen einige kurz vor dem Eintreten in das entsprechende Alter. Wir zeigen, worauf sie für eine ordentliche und fristgerechte Zahlung ihrer Rente achten müssen.
 
Zunächst einmal müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Das sollte mindestens drei Monate vor dem Termin bei der Rentenversicherung erfolgen. Eine rückwirkende Beantragung der gesetzlichen Rente ist nur bis zu drei Monate möglich, anderenfalls drohen finanzielle Einbußen. Benötigen Sie Hilfe bei der Bearbeitung des Antrags, kann man unter „deutsche-rentenversicherung.de“ nähere Informationen erhalten oder einen Termin für ein persönliches Gespräch anfordern. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Dienste eines so genannten freien Rentenberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser prüft unter anderem, ob durch eine freiwillige Zahlung die Rente gesichert oder gar erhöht werden kann. Das Honorar liegt hier bei circa 350 Euro.
 
Denn auch in Bezug auf die Rente sind ein paar wichtige Dinge zu beachten. So rechnet beispielsweise die Rentenkasse das Einkommen für die letzten drei Monate hoch. Bezugsgröße ist hierbei ein Durchschnittswert des vergangenen Jahres. Dadurch soll eine rechtzeitige und pünktliche Zahlung sichergestellt werden. Erwartet man nun aber in den letzten drei Monaten vor der Rente Sonderzahlungen, sollten Sie auf dem besagten Formular vermerken beziehungsweise ankreuzen, dass die Hochrechnung der beitragspflichtigen Einnahmen unterbleiben soll. Die Rente kann dann erst bei Übermittlung des letzten Einkommens durch den Arbeitgeber berechnet werden. Das kann sich aber durchaus lohnen. Abhängig von der Höhe der Sonderzahlung kann sich diese dann bis zu ein paar Euro pro Monat erhöhen. Je nach Langlebigkeit also ein sich rentierendes Geschäft. Innerhalb von einem Monat kann man gegen die Berechnung des Rentenbeitrags auch Widerspruch einlegen, sofern man die Richtigkeit dergleichen bezweifelt.
 
Bei Fragen rund um Ihren Ruhestand oder damit verbundenen gerichtlichen (insbesondere auch arbeitsrechtlichen) Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.

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