Vor über einem Jahr gab WhatsApp die Kooperation mit „Open-Whisper-Systems“ bekannt. Nun trägt die Zusammenarbeit Früchte. Seit gestern können mit Hilfe der so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keine Daten mehr abgegriffen oder mitgelesen werden. Dazu bedarf es jedoch der neuesten Version des WhatsApp-Messengers.
Was ändert sich durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Jedes Endgerät eines Nutzers verfügt nun über einen individuellen Schlüssel, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. WhatsApp kann also nicht mehr erkennen, was geschickt, geschrieben oder gesagt wird. Gleiches gilt natürlich auch für Kriminelle oder Geheimdienste. Zuletzt machte ja der Streit zwischen FBI und Apple um ein gesichertes IPhone große Schlagzeilen.
Beachtet werden muss aber, dass die Chats natürlich auf dem jeweiligen Smartphone weiter unverschlüsselt vorliegen und bei einer Verbindung mit iCloud auch so auf den Apple Servern gespeichert werden. Bei der Freude über die neue Datensicherheit sollte man aber folgendes nicht vergessen: Zwar hat WhatsApp fortan keinen Zugriff mehr auf die privaten Schlüssel der Nutzer. Eine Erhebung von Kontaktinformationen findet dennoch statt.
So kann der Dienstleister durch die automatische Synchronisierung der Telefonbücher alle Kontakte abgreifen und darüber hinaus auch Metadaten speichern. Transparent bleibt also weiterhin die Frage, wer mit wem und zu welchem Zeitpunkt kommuniziert.
Privatsphäre bei WhatsApp und Facebook- was sagen die Richtlinien? Alles legal?
Zunächst einmal ist klar, dass alle noch abgreifbaren Daten von WhatsApp auch Facebook zur Verfügung stehen. Wie bei dem sozialen Netzwerk muss auch bei Installation der Nachrichten-App der Zugriff auf Telefonbuch, SMS, Visitenkarten, Bilder und Videos freigegeben werden. Die heute übliche Gestattung solcher Daten trifft im Rahmen europäischer Gesetzgebung auf massive Bedenken. So müsste eigentlich vor der Installation von jedem Kontakt eine Erlaubnis der Weitergabe von Daten an Dritte eingeholt werden.
Die Realität aber sieht anders aus. Gerade Facebook statuiert in den eigenen Richtlinien, dass eine schriftliche Genehmigung für die kommerzielle Nutzung von Daten, Bildern oder Texten ihrerseits nicht erforderlich sei. Sollte man mit den Datenschutz-Richtlinien nicht einverstanden sein, hilft auch der immer wieder kursierende Facebook-Kettenbrief nicht weiter. Aus juristischer Sicht ist dieser schlichtweg belanglos.
Die letzte Änderung der Richtlinien hat Anfang 2015 stattgefunden, so dass schon zeitlich hierauf nicht Bezug genommen werden kann. Rechtsgültigkeit erlangen diese nämlich schon mit der Eröffnung des jeweiligen Profils. Ausweg und ausreichender Schutz bietet daher nur die Löschung des Accounts. Ist das jedoch nicht gewollt, besteht immerhin die Möglichkeit der Einschränkung der Einstellungen der Privatsphäre.
Fazit!
Die Erneuerungen bei WhatsApp durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung tragen in jedem Fall zu einer erhöhten Sicherheit der Daten wie zum Beispiel bei Chat-und Gruppennachrichten bei. Das allgemeine Problem der Privatsphäre bei Facebook und Co. bleibt aber trotz dessen bestehen. So verwundert es nicht, dass das in Kalifornien ansässige Unternehmen von Mark Zuckerberg ins Visier der hiesigen Kartellaufseher geraten ist. Wer also nicht völlig auf seinen Account verzichten kann, sollte unserer Empfehlung nach zumindest einen Check der eigenen Einstellungen der Privatsphäre vornehmen- manchmal ist Weniger dann doch eben Mehr.
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