Die Ampel-Parteien planen in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Veränderungen für Verbraucher. Die neue Koalition wolle ein „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sein. Im Folgenden geht Rechtsanwalt Markus Mingers näher auf die wichtigsten Verbraucherthemen im Koalitionsvertrag ein!
SPD, Grüne und FDP wollen bis 2023 eine sogenannte „Ernährungsstrategie“ auf den Weg bringen. Der Anteil regionaler und ökologischer Produkte soll wachsen, Lebensmittelverschwendung soll reduziert und pflanzliche Alternativen zu Fleisch gefördert werden.
Die Ampel will insbesondere die Gesundheit der Kinder in den Blick nehmen. Im Koalitionsvertrag konkret versprochen wird ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel in Kindersendungen sowie ein flächendeckender Einsatz des Nutri-Scores, der auf den Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Produkten hinweist.
„Die Lebensdauer von Produkten soll zusammen mit der Reparierbarkeit ein wichtiges Merkmal der Produktionseigenschaften werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Die zukünftige Regierung plant eine Einführung flexibler Gewährleistungsdauern für langlebige Güter. Zudem soll das jedem das Recht auf Reparatur gewährleistet sein.“ Konsum soll dadurch nachhaltiger werden.
Die Ampel-Parteien wollen gegen unfaire Handelspraktiken vorgehen. Dabei soll geprüft werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann. Somit könnte insbesondere Fleisch in Zukunft teurer werden. Außerdem kündigt die Koalition eine Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie Maßnahmen zur Müllvermeidung, wie etwa ein neues Recycling-Label, an.
Die Koalition will Verbraucher in Zukunft besser vor Abo-Fallen und unseriösen Verträgen schützen. „Auf EU-Ebene sollen gut sichtbare Widerrufbuttons im digitalen Bereich eingeführt werden, um Verbrauchern auch im Netz den bürokratischen Aufwand beim Widerruf zu ersparen“, so Markus Mingers.
„Abo-Verträge sollen künftig auf maximal ein Jahr begrenzt sein“, fährt Rechtsanwalt Mingers fort. „Zusätzlich will die neue Regierung eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge einführen.“ Monatliche Kosten sollen bei Verträgen transparenter dargestellt werden. Inwiefern durch die Änderungen tatsächlich Kostenfallen vermieden werden könne, wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zukunft genau beobachten.
Energiepreise werden teurer. Private Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten. Vermieter müssen ab 1. Juni 2022 einen Teil des CO“-Preises übernehmen.
Zudem ist der Ausbau erneuerbare Energien geplant. Kommunen, die Flächen für Wind- und Solaranlagen zur Verfügung stellen, werden dafür finanziell entschädigt.
Die Ampel kündigt in ihrem Koalitionsvertrag Mieterschutz an. Die Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert. Infolge der Bauoffensive setzen sich die Parteien das Ziel, von insgesamt 400.000 neuen Wohnungen, die pro Jahr entstehen sollen, 100.000 öffentlich zu fördern.
„Egal ob Flugreise oder Zug: Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen sollen künftig automatisiert werden“, geht Rechtsanwalt Markus Mingers näher auf das Reiserecht ein. „Das soll die Rückerstattung von Reisekosten für Verbraucher erleichtern und den bürokratischen Akt und Hinhalte-Taktiken eingrenzen.“ Zudem sollen Flugreisende besser gegen Insolvenz der Fluggesellschaft abgesichert werden.
Des Weiteren plant die Koalition bis 2030 mindestens 15 Millionen E-Autos auf den Markt zu bringen. Deutschland soll „Leitmarkt für Elektromobilität“ werden.
„Die Vorverfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredittilgung soll reduziert und auf eine angemessene Summe angepasst werden“, so Markus Mingers. „Generell sollen die individuellen Verhältnisse der Verbraucher bei Kreditvergaben künftig mehr im Fokus stehen.“
Der gesetzliche Mindestlohn wird in einem Schritt von 9,60 € auf 12,00€ erhöht. Zudem steigt die Verdienstgrenze für Mini-Jobs von 450 € auf 520 € – für Midi-Jobs auf 1600 €.
Die Ampel plant anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) die Einführung eines Bürgergeldes. Im Koalitionsvertrag ist allerdings nicht geregelt, wie hoch das Bürgergeld ausfallen soll, wie genau es geregelt wird und wann es eingeführt wird.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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