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Die Einführung des Mindestlohn klang zunächst nach einem Riesen-Erfolg für Arbeitnehmer: Faire Vergütung und das flächendeckend.
Umso erschreckender, dass knapp 2 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland nicht das verdienen, was durch den Mindestlohn zugesagt ist. Wir haben die miesen Tricks der Arbeitgeber für Sie zusammengefasst, die zur Umgehung des Mindestlohn genutzt werden.
Arbeitgeber tricksen beim Mindestlohn, wo sie nur können. Auch das ist ein Grund, warum fast 2 Mio. Arbeitnehmer deutschlandweit weitaus weniger verdienen, als Ihnen eigentlich zusteht. Wir haben für Sie die häufigsten Maschen in der Übersicht.
#1 Friseure im Tarifwechsel
Bei Friseuren kommt es durch die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen häufig zur Lücke mit dem Mindestlohn. Die Teilzeitkraft arbeitet genauso viel zu einem weitaus niedrigeren Lohn.
#2 Kassierer mit unbezahlten Überstunden
Viele Kassierer und Supermarkt Angestellte werden zwar für das Kassieren bezahlt, allerdings nicht für das Einräumen der Ware. Auf diese Weise leisten sie häufig viele unbezahlte Überstunden und ein Acht-Stunden-Tag kann so auf neun Stunden gestreckt werden. Der Mindestlohn fällt damit um fast einen Euro. — Grundsätzlich mangelt es da auch an der strengeren Dokumentation der Arbeitszeit.
#3 Kellner mit kniffligen Verträgen
Gerade in der Gastronomie arbeiten viele Kellner mit Verträgen, die zwar eine Vereinbarung für einen Monatslohn enthalten, die Arbeitszeit aber nicht regeln. Unbezahlte Überstunden sind also auch hier vorprogrammiert. Die Rede ist u.a. auch von Schwarzbüchern, die Überstunden zwar dokumentieren, deren Vergütung allerdings mehr als 3 Euro unter dem Mindestlohn lagen.
#4 Gebäudereiniger ohne Stundenlohn
Auch in der Gebäudereinigung gibt es das Problem mit dem nicht festgelegten Stundenlohn. Die zu erbringende Leistung pro Stunde ist zwar fixiert, dennoch werden bspw. Nacharbeiten nicht vergütet, wenn diese außerhalb des Zeitrahmens liegen. Besonders im Bereich des sog. Akkordlohn, den es bspw. auch für Paketdiensten gibt. Hier gelten für die Angestellten genaue Zeitvorgaben, jedoch ohne fixierten Stundenlohn.
Probleme im Arbeitsrecht? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bundesweit sind unsere Anwälte von Mingers & Kreuzer für Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Einsatz. Kontaktieren Sie uns u.a. an den Standorten Köln, München, Bonn oder Jülich.
#5 Taxifahrer, selbstständig ohne Mindestlohn
In den meisten Taxiunternehmen werden Mitarbeiter schneller gekündigt, als ihnen lieb ist. Als Selbstständige sollen die Taxifahrer dann weiter für das jeweilige Unternehmen weiterarbeiten — eine Regelung für den Mindestlohn gibt es hier natürlich nicht. Ferner besteht hier auch häufig der dringende Verdacht der Scheinselbstständigkeit. In dem Fall sind Taxifahrer nicht nur an das Unternehmen gebunden, es fehlen aber Bestimmungen zu Arbeitszeit oder die Option Aufträge abzulehnen.
#6 Spargelstecher mit Sachleistung vergütet
Vor allem im Bereich der Ernte- bzw. Erntehelfer wird der Lohn, der üblicherweise nicht annähernd den Mindestlohn erreicht, oft mit Sachleistung verrechnet. Das bedeutet bspw. Essen statt Geld. Gibt es keine Möglichkeit sich Essen auf dem Feld zu besorgen, bieten Arbeitgeber meist Verköstigung an. Doch das ist bei Weitem nicht legal: Brötchen zu horrenden Preisen oder bezahlte Toilettengänge — Solche Maßnahmen sind grenzwertig, jedoch gängige Praxis.
#7 Bauarbeiter ohne jegliche Vergütung
Auch auf der Baustelle herrscht ein Vergütung unter dem Mindestlohn Niveau: Teilweise werden Arbeiter aus Osteuropa in Subunternehmen von Unterfirmen eingestellt und stranden am Ende ohne Geld für eine Unterkunft oder Essen. Zunächst wird hier der Mindestlohn gezahlt, danach aber sei die Lage mit der Bezahlung schwierig. Dann verschwinden die Bauherren und Arbeitgeber meist spurlos. — Hier ist vor allem die Kontrolldichte seitens des Zolls zu erhöhen.
Bis Juni 2017 alleine wurden knapp 2.500 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet. Dabei belief sich die Summe der Bußgelder auf einen Wert von fast 20 Mio. Euro!
Sie sind betroffen von nicht gezahltem Mindestlohn durch Tricks Ihres Arbeitgebers? Wir verraten exklusiv, wie Sie sich zur Wehr setzen können, um eine faire Vergütung zu erhalten.
Wenden Sie sich gerne vertrauensoll an unsere Experten im Arbeitsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und helfen Ihnen gerne bundesweit zur Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte. Auch in einem möglichen Prozess vor zuständigen Arbeitsgerichten sind wir gerne an Ihrer Seite und erstreiten für Sie erfolgreich lukrative Nachzahlungen.
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