Stellen Kunden von Volkswagen fest, dass sie mit manipulierter Abgassoftware fahren, sollen sie künftig vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückfordern können. Es wird bereits von einer „erheblichen Pflichtverletzung“ gesprochen, wenn der Wagen nach einem durch Rückruf bedingten Aufenthalt in der Werkstatt und bei abgeschalteter Software mehr Diesel verbrauche als vorher. Dazu müsse der Wagen 10 Prozent oder mehr als vorher verbrauchen. Ein Mehrverbrauch von drei Prozent genügt den Gerichten bereits, um von einem Sachmangel zu sprechen.
In Auftrag gegeben wurde die Studie von der Bundestagsfraktion der Grünen, wie der Spiegel in
seiner neuesten Ausgabe berichtet, hierzu berichteten wir zuvor. Zusätzlich zu den bereits genannten Kosten halten die Experten auch Schadenersatzforderungen für möglich. Diese seien beispielsweise dann denkbar, wenn Volkswagen den Kunden durch falsche Angaben zum Stickoxidausstoß getuscht habe.
An dritter Stelle komme dann noch die sogenannte Verbandgeldbuße hinzu, die ebenfalls gegen den Konzern verhängt werden könnte. Im Einzelfall könne diese Buße den Konzern bis zu zehn Millionen Euro kosten. Dem Verkehrsexperten der Grünen, Oliver Kirscher, sind diese Maßnahmen sogar noch nicht abschreckend genug. Bei Gesetzesverstößen durch Unternehmen seien seiner Ansicht nach schärfere Regeln unumgänglich.
Das Volkswagen längst nicht für alle Kosten in Folge des Skandals aufkommen muss, besagt hingegen ein Gutachten, dass von Verbraucherschutzverbänden in Auftrag gegeben wurde. Die Kosten der Rückrufe können somit am Geldbeutel des Kunden hängen bleiben. Dazu zählt beispielsweise ein geringerer Wiederverkaufswert infolge der Rückrufaktion. Hinzu kommt, dass die Frist für Gewährleistungsansprüche, die in der Regel zwei Jahre beträgt, bei den meisten Kunden schon abgelaufen ist. Beginnen soll die Rückrufaktion Anfang Januar des nächsten Jahres.
Weiteres zum VW-Abgasskandal finden Sie auch in unserem Beitrag zum Thema, was Sie im Hinblick auf Verjährung beachten unbedingt beachten sollten!
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