Im Zuge der aktuellen Widerrufsmöglichkeiten bei verschiedenen Bankinstituten ist nun auch bei der DKB ein solcher in Aussicht. Dies bestätigte unlängst aktuelle Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte mit Ihren meist verbraucherfreundlichen Urteilen. Betroffen sind vor allem Kreditverträge aus den Jahren 2003 bis 2007.
Warum lohnt sich ein Widerruf überhaupt?
Wie schon in anderen Artikeln auf unserer Homepage erläutert, kann ein Widerruf Ihres Kreditvertrages erhebliche Vorteile für Sie mitbringen. Dies gilt insbesondere zu Zeiten historisch niedriger Zinsen. Neben diesem finanziell reizvollen Aspekt erlaubt Ihnen ein Widerruf die Möglichkeit, ohne die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung frühzeitig aus Ihrem Vertrag auszuscheiden oder die entsprechend von Ihnen gezahlte Entschädigung rückwirkend erstattet zu verlangen. Besonders aufmerksam sein sollten dabei Kunden von Immobilienkreditverträgen aufgrund der häufig sehr hohen Volumina.
Grund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, doch wann liegen solche vor?
Diese Frage ist nicht immer pauschal zu beantworten und bedarf daher einer Einzelfallprüfung. Doch hat sich ein Indizienkatalog für entsprechende Kreditverträge der DKB herauskristallisiert. So kommt es oftmals vor, dass auf die Widerrufsbelehrungen nicht– wie üblicherweise erforderlich- ausdrücklich hingewiesen worden ist, sondern deren Textbausteine eine Integration in den eigentlichen Vertragstext erfahren haben. Daneben können sich Fehler hinsichtlich des Festlegens einer Frist finden. Hier hat es die DKB nicht selten versäumt auch in Bezug auf die eigenen Fristsetzungserfordernisse angemessene Rahmenbedingungen zu statuieren.
Eine Widerrufsbelehrung der DKB ist aber erst dann fehlerhaft, wenn der betroffene Text von dem Muster („des Gesetzgebers“) divergiert. Grund dafür ist das so genannte Vertrauensprinzip. Aber gerade hier sind viele Belehrungen nicht gleichlaufend mit den Musterformulierungen, so dass eine Zurechnung grundsätzlich bejaht werden kann. Denn schließlich muss sich die Bank bei den „Abweichlern“ im Text mit diesem auseinandergesetzt haben.
Warum sollten Sie schnell handeln?
Die Erfahrungen mit Widerrufsbelehrungen, insbesondere auch in Bezug auf Verträge für Immobilien, haben gezeigt, dass neben der beschriebenen Indizien deren Fehlerhaftigkeit erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden kann.
Darüber hinaus ist durch den Bundesrat ein neuer Gesetzesentwurf auf Druck der Banken eingebracht wurden, der eine „Deadline“ (21. Juni 2016) für Ihre Rechte darstellen könnte. Ein solcher sieht vor, dass Ihr bisheriges „unendliches“ Widerrufsrecht nicht mehr möglich sein soll. Deshalb sollten Sie schnell sein und Ihre Widerrufsbelehrung umgehend prüfen lassen.
Hierzu bieten wir Ihnen als kompetenter Partner eine kostenlose Prüfung in Verbindung mit einem Erstgespräch an, um ein weiteres Vorgehen besprechen zu können.
Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461/ 8081 oder über das Kontaktformular. Weiter Hinweise zum Thema Widerruf finden sie auch auf unserem YouTube-Channel oder hier.
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