Seit Mai 2014 müssen sich Autofahrer mit einem reformierten Flensburger Verkehrszentralregister befassen. Neuerdings ist die Höchstgrenze der Punktanzahl acht. Wird diese erreicht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann man sich hiergegen wehren. Insgesamt ist das System nicht unbedingt einfacher geworden. Deshalb möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Neuerungen geben, insbesondere im Hinblick auf die Tilgung und Löschung von Punkten sowie den maßgeblichen Fristen.
Grundsätzliches zu den Flensburger Punkten
Zunächst einmal werden Punkte in Flensburg nur wirksam, wenn Sie im Wege eines ordnungsgemäßen Bußgeldbescheids zugegangen sind. Ein solcher wirksamer Zugang liegt vor allem dann nicht vor, wenn zwischen dem Absenden durch die Behörde und Ihrer „Bußgeldtat“ mehr als drei Monate liegen. Neben einem wirksamen Bußgeldbescheid kann auch ein rechtskräftig ergangenes Urteil dafür Sorgen, dass Punkte in Ihrer Kartei anfallen.
Tilgung und Löschung Ihrer Punkte
Haben sich also Punkte in Ihrer Kartei angesammelt, werden diese erst nach einer bestimmten Zeit getilgt und schließlich nach einem weiteren Jahr gelöscht. Dabei ist die Anzahl Ihrer Punkte entscheidend. Ein Punkt wird nach 2, 5 Jahren getilgt und nach 3, 5 Jahren gelöscht. Bedeutend höher ist die Frist für drei Punkte (10 bzw. 11 Jahre). Mit der Reform wurde erreicht, dass die Punkte jetzt laufend und jeweils für sich genommen abgebaut werden. Hemmungen, wie man sie vor der Reform kannte, gehören der Vergangenheit an.
Unterschied zwischen Tilgung und Löschung
Wie bereits gezeigt, werden die Punkte zwar nach der Tilgungsfrist (zum Beispiel nach 2, 5 Jahren für einen Punkt) gelöscht und können vor Gericht oder anderswo nicht mehr „gegen“ Sie verwendet werden, doch sind sie für weitere zwölf Monate in Flensburg gespeichert. Dies hat einen einfachen Grund. Mit Erreichen des achten Punktes wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Stellt sich für die Behörde jetzt im Nachhinein heraus, dass sie in einem gewissen Zeitraum einen achten Punkt bekommen hätten und inzwischen ein anderer schon wieder getilgt worden ist, kann die Behörden Ihnen die Fahrerlaubnis nachträglich entziehen. Denn zu dem maßgeblichen Zeitpunkt wären es dann acht gewesen. Dieses Vorgehen wird dadurch begründet, dass die Behörden oftmals erst nachträglich von den Vergehen erfahren und sich so ein gewisser Spielraum eröffne.
Eine Tilgung bedeutet also nicht, dass der oder die Punkte schon ganz verschwunden sind. Beachten Sie also die Frist zwischen Tilgung und Löschung.
Vorgehen bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Sie haben ihren „achten“ Punkt in Flensburg und die Behörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis? Dann haben Sie nur noch eine Möglichkeit, hiergegen vorzugehen. Sollten Sie innerhalb von kurzer Zeit von vier oder fünf auf dann acht oder mehr Punkte gekommen sein, können Sie durch einen Anwalt eine Herabstufung auf sieben Punkte erreichen. Dies ermöglicht die Notwendigkeit einer Verwarnung, die laut Kartei bei sechs Punkten ergehen muss und Ihnen demnach nicht zugegangen ist.
Hier stehen wir Ihnen natürlich gerne mit anwaltlichem Rat zur Seite. Darüber hinaus besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, gegen die Verhängung einzelner Punkte vorzugehen. Nicht selten finden sich Fehler in den Verfahren selbst oder bei Messungen der Geschwindigkeit. Gerne übernehmen wir auch den Schriftverkehr mit den Behörden.
Sollten Sie also von den Punkten in Flensburg betroffen sein, achten Sie unbedingt auf die so genannte Überliegefrist zwischen Tilgung und Löschung. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]