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28.12.2015
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28.12.2015

Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag – was ist zulässig?

28.12.2015

In der Regel ist der Vermieter de jure dazu verpflichtet Mängel und Schäden am Mietobjekt zu beseitigen bzw. die Beseitigung in die Wege zu leiten. Nach § 535 BGB, der Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags beschreibt, ist es Aufgabe des Vermieters auf eigene Kosten die vermietete Wohnung in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zu bewahren.
Was, wenn nun aber kleinere Mängel auftreten, die durch kleinere Reparaturen beseitigt werden können? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter? — Das klären wir im Folgenden für Sie!
 
Kleinreparaturklausel im Vertrag zulässig? 
Per Gesetz könnten Mieter bei kleineren Reparaturen aufatmen, da der Gesetzgeber mit dem bestehenden Mietschutz Mieter vor größeren Kosten und Pflichten schützt, sollte die Wohnung Mängel aufweisen. Viele Mietverträge weisen dennoch Klauseln auf, die den Mieter letztlich dazu verpflichten kleinere Reparaturkosten selbst zu tragen.
Das Wichtigste zuerst: Dem Gesetz zu Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags nach ist der Vermieter allein in der Verantwortung, falls Schäden in der Wohnung entstehen. Daher ist zu klären — für Mieter und natürlich auch haftendem Vermieter — ob die Kleinreparaturklausel wirksam ist.
Die Klausel für Kleinreparaturen beinhaltet die Verantwortlichkeit der Mieter im Falle von Schäden und Mängeln, die allein vom häufigen Gebrauch oder Zugriff des Mieters abhängig sind. Darunter fallen z.B. Instandsetzungen von Dingen wie:

  • Rollläden bzw. Jalousien-Gurte
  • Verschlüssen von Türen, Fenstern oder Fensterläden
  • Koch- und Heizvorrichtungen oder
  • Gegenstände mit Elektro-, Gas- oder Wasserbetrieb

Darüberhinaus muss in einer wirksamen Kleinreparaturklausel festgelegt sein, welche Kostenobergrenze jährlich für den Mieter maximal anfallen darf. Die Norm spricht hier von max. 8 % der Jahresmiete oder ein festgeschriebener Wert von max. 100 Euro im Einzelfall.
Das Gewerbemietrecht schreibt im Mietverhältnis beiden Vertragspartnern mehr Toleranzen zu — dahingehend gestaltet sich das Wohnraummietrecht deutlich genauer.
 
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Mietverträge im Wohnraum- oder Gewerbemietrecht gerne weiter. Unsere Erfahrung im Bereich Mietrecht hat gezeigt, dass wir ein erfolgreicher Partner auch im Streitfall mit Ihrem Vermieter oder Mieter sind — wir stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite!
 
Mehr zum Mietrecht und der möglicherweise fehlerhaften Betriebskostenabrechnung zum Jahresende empfehlen wir unser Video: „Gegen Betriebskostenabrechnung wehren“ auf unserem YouTube-Channel!

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