Bild: Oleggg / shutterstock.com
Für viele ist die E-Zigarette mittlerweile zu einem willkommenen Ersatz zur herkömmlichen Zigarette geworden. Sie ist immer dabei, egal wohin es geht und wird an den verschiedensten Orten ausgepackt. Doch wo darf man überhaupt überall dampfen? Gibt es Einschränkungen, an die man sich halten muss oder ist die Nutzung von E-Zigaretten uneingeschränkt möglich?
Generell fällt Dampfen, zumindest in Nordrhein-Westfalen, nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Demnach ist es im Prinzip erlaubt auch in der Gastronomie zu dampfen. Jedoch ist es nur „im Prinzip“ erlaubt. Ob man aber auch in der Praxis beispielsweise im Restaurant oder der Kneipe dampfen darf, liegt am Hausbesitzer. Abhängig vom Hausrecht ist die Nutzung einer E-Zigarette also erlaubt oder verboten. Bevor man die E-Zigarette also auspackt, sollte man vorher besser nachfragen, ob es auch erlaubt ist.
Auch im Flugzeug oder dem Zug ist es ratsam noch einmal nachzufragen. Am Bahnsteig ist die E-Zigarette zwar zweifelsfrei erlaubt, jedoch ist sie in der Deutschen Bahn verboten. Genauer nachzufragen lohnt sich aber beispielsweise bei Regionalzügen in jedem Fall. Ansprechpartner wäre hierbei der Schaffner. Das selbe gilt für verschiedene Fluggesellschaften! Informieren Sie sich bei dem Bodenpersonal, viele Passagiere haben vor allem bei großen Airlines positive Erfahrungen gemacht, was die E-Zigarette angeht. Jedoch muss beachtet werden, dass die zulässigen Flüssigkeitsmengen auch durch Liquid nicht überschritten werden, da Sie damit noch durch die Kontrollen kommen müssen!
An anderen Orten, wie zum Beispiel das Kino o.ä. entscheidet auch das Hausrecht, ob die E-Zigarette genossen werden darf oder in der Tasche bleiben muss! Auch hier wird empfohlen einfach das Personal zu fragen ob man nun dampfen darf oder nicht.
Fragen kostet nichts! Im Zweifelsfall einfach beim Personal nachfragen und sich aber in jedem Fall an die Hausregeln halten. Falls das Dampfen laut Hausbesitzer erlaubt ist, ist es jedoch meist trotzdem empfehlenswert auch den Sitznachbarn zu fragen, da oftmals die Rücksichtnahme eine große Rolle spielt!
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema E-Zigarette haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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