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Millionen von Policen stehen zum Verkauf, die klassische Lebensversicherung steht damit vor dem Aus. Nach der Ergo machen nun auch die Generali und AXA Ernst und kündigen an aus dem Geschäft mit der Lebensversicherung auszusteigen.
Mit dem Rückzug der großen Versicherer wird das Schicksal und die Verantwortung von rund 10 Millionen Policen an einen Finanzinvestor übergeben. Mit ungewissen Folgen für die Versicherten!
Wir klären, welche Folgen der Millionen-Verkauf der Versicherer u.a. hat und welche Möglichkeiten Versicherte haben!
Nachdem die Ergo diese Woche einen Verkauf alter Policen der Ergo Leben (ehem. Hamburg-Mannheimer) sowie der Victoria Versicherung ankündigte, ziehen auch die nächsten Bigplayer im Lebensversicherungsgeschäft nach. Auch die AXA und Generali sehen den Policen-Verkauf als Chance sich von nicht profitablen Verträgen zu trennen.
Beim sog. Run-off, der Einstellung des Neugeschäfts, werden nur noch bestehende Policen fortgeführt, der Neuvertrieb aber eingestellt. So läuft das Geschäft mit den Policen Stück für Stück aus, Bestände werden in Teilen oder ganzheitlich abgetreten. Für den Verkauf werden dann bspw. Investoren gesucht, die die Versicherungsverträge „im Paket“ kaufen und fortführen. — Gespart wird hier für den Käufer natürlich bei den Verwaltungskosten, da Policen gebündelt verkauft werden.
Ein Verkauf dieser Größenordnung ist für die Versicherer auch ohne Einverständnis des Kunden möglich. Das Problem: Versicherte sind dem Verkauf ausgeliefert. Wichtig ist es, ein Auge auf die garantierten Leistungen zu haben. Die Ergo, Generali sowie die AXA müssen zum Verkauf ihrer Policen ein Deckungskapital an den Investor geben, welches als Gewährleistung für zugesprochene Leistungen und Garantien fungiert. Auch zugesicherte Überschüsse sind hiermit gesichert.
Die Überschussbeteiligung allerdings ist nicht garantiert. Was Versicherten bleibt, ist die Hoffnung auf eine angemessene, faire Zahlung der Überschussbeteiligung. Die zu erhoffende Fairness liegt allerdings im Ermessen der Investoren: Es bleibt Versicherten zu wünschen, dass sich gesetzliche Regeln zur Mindestbeteiligung bewähren.
Betroffen vom Policen-Verkauf sind Verträge, die mit einer garantierten Mindestverzinsung und einer Auszahlung (einmalig oder als Renten-System, monatlich) zu einem Stichtag abgeschlossen wurden.
In der Regel bedeutet das für Kunden von Ergo, Generali und AXA erst einmal nur, dass sie ein Schreiben von ihrer Lebensversicherung erhalten, in dem ein neuer Vertragspartner angekündigt wird. Beiträge werden unverändert fällig und auch die Mindestrendite gilt weiterhin. Von der eigentlichen Einstellung des Neugeschäfts spüren Versicherte grundsätzlich nichts. — Auf der Kippe steht, wie erwähnt, aber die Überschussbeteiligung. Kunden der Ergo, Generali oder AXA bekommen am Ende noch weniger. Denn: Wer keine Neukunden fangen will, wirbt auch nicht mit hohen Renditen!
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Bevor Sie nach dem Verkauf der Lebensversicherung durch Ergo, AXA oder Generali an einen Investor am Ende nichts mehr herausbekommen, ist der Widerruf Lebensversicherung die Chance Altverträge profitabel aufzulösen.
Durch die Rückabwicklung wird Ihr Versicherungsverhältnis so gestellt, als hätte es nie Bestand gehabt. Das bedeutet, Sie bekommen bereits gezahlte Prämien vollständig erstattet und das sogar verzinst!
Dank der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung u.a. durch den Bundesgerichtshof, profitieren Versicherte durch mehrere Urteile (AZ. IV ZR 76/11, IV ZR 384/14 sowie IV ZR 448/14) vom sog. Widerrufsjoker. Dieser ermöglicht einen rechtswirksamen Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss. Zugrunde liegen falsche Widerrufsbelehrungen. Ungenauigkeiten und Fehler in den Verbraucherinformationen führten dazu, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ausreichend oder gar falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Damit beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Sie haben bis zum heutigen Tage die Chance aus Ihrer Lebensversicherung auszusteigen und diese zu widerrufen.
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