Bild:RobertKneschke/shutterstock.com
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist da. Für fast alle bringt sie große Veränderungen in vielen Lebensbereichen, aber vor allem in der digitalen Welt. Wir klären auf, wen die DSGVO überhaupt betrifft, was sich für Verbraucher im Internet ändert und worauf Blogger und Webseiten-Betreiber unbedingt achten sollten!
Die DSGVO betrifft alle, die personenbezogene Daten verarbeiten oder verwenden. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt mit identifizierbaren Menschen zusammenhängen. Namen sind zum Beispiel immer personenbezogen. Daten wie Geschlecht, Hautfarbe oder Kleidergröße zählen nur dann dazu, wenn man durch sie konkret auf eine Person schließen kann. Gleiches gilt für IP-Adressen und Autokennzeichen.
Daten werden immer verarbeitet, wenn sie geordnet, erhoben, gespeichert, verändert, verwendet, ausgelesen, abgefragt, transferiert oder gelöscht werden. Besondere Regeln gibt es für die Verarbeitung von Daten, aus denen sich rassische und ethnische Herkünfte, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen ableiten lassen.
Problematisch ist, dass die neuen Regelungen der DSGVO sehr allgemein gehalten sind, deshalb sind sich Experten oft nicht sicher, was nun erlaubt ist und was nicht.
Webseiten-Betreiber müssen ab sofort jeden Besucher darüber aufklären, welche personenbezogene Daten sie erheben und was sie damit tun.
Auch Unternehmen müssen sich anpassen, die zum Geschäftsmodell haben Nutzerdaten zu verwerten.
Ausgenommen von der DSGVO sind nur die Polizei- und Justizbehörden, die dürfen weiterhin Daten speichern und verwenden.
Für Besucher deutscher Webseiten ändert sich kaum was. Das liegt daran, dass die bisherigen deutschen Regelungen der neuen DSGVO schon sehr nahe kommen und weil die deutschen Unternehmen vieles schon in den letzten Monaten angepasst haben.
Die einzige wichtige Änderung dürften veränderte Datenschutzerklärungen sein und neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Vor den Änderungen, die durch die DSGVO kommen, werden Besucher oder Nutzer nochmal per E-Mail auf die neuen Regel hingewiesen.
In Zukunft sollen Datenschutzerklärungen vor allem detaillierter und allgemeinverständlicher sein.
Durch die DSGVO können nun Verbraucher bei Unternehmen nicht nur anfragen, ob und welche Daten über die gespeichert sind, sondern auch seit wann. Die Unternehmen haben auch eine maximale Antwortfrist von einen Monat.
Wenn ich auf meiner Webseite ein Bild meiner Katze poste, dann mache ich das als Privatperson, dann gilt die DSGVO für mich nicht. Bin ich Katzenzüchter und poste ein Bild von meinen Katzen auf meiner Webseite, dann bin ich als Unternehmer tätig und die DSGVO gilt für mich schon.
Allgemein gilt, wer irgendwelche Nutzerdaten verarbeitet, indem die z.B. in den Kommentaren ihre Namen hinterlassen können, den betrifft die DSGVO.
Als erstes sollte man die eigene Webseite DSGVO-fit machen, damit man vor Abmahnungen geschützt ist. Wichtig: Man sollte sich informieren, welche Plug-ins von Drittanbietern im Hintergrund laufen. Alle Social-Media-Buttons oder Plug-ins sollten jetzt entfernt werden, da selbst die IP-Adressen speichern.
Zusätzlich zum Impressum sollte man auch eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf der Webseite haben.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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