Bild: Christian Schulz / shutterstock.com
Das Thema der Massentierhaltung ist bei Tierschützern schon lange ein empfindliches Thema. Nicht selten brechen diese sogar in verdächtige Ställe ein, um die Zustände vor Ort zu filmen. Ob dies erlaubt ist und ob die Bilder gezeigt werden dürfen, entschied nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der BGH entschied nun: Fernsehsender dürfen illegal aufgenommene Videos und Bilder aus der Massentierhaltung veröffentlichen und in ihre Sendungen einbauen. Laut Urteil überwiegt das öffentliche Informationsinteresse, sowie die Medien- und Meinungsfreiheit im Gegensatz zu den „unternehmensbezogenen Interessen“ der Landwirte. Grundlage für den Streit war eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem MDR und einem Erzeugerzusammenschluss für Bio-Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern. Im Mai des Jahres 2012 verschaffte sich ein Tierschützer Zugang zu zweien der insgesamt elf Bio-Betriebe, die dem Erzeugerzusammenschluss angehören. Die heimlichen Aufnahmen zeigten unter anderem tote Tiere und gerupfte Hühner. Die dem MDR dann zur Verfügung gestellten Aufnahmen verwendete der Sender für zwei seiner Sendungen, die sich mit der Frage beschäftigten, wie die Tierhaltung in Bio-Betrieben abläuft.
Daraufhin klagte der Zusammenschluss auf Unterlassung, wobei dies zu Erfolgen vor dem LG und OLG Hamburg führte. Nicht jedoch vor dem Bundesgerichtshof. Das für den MDR positive Urteil begrüßt der Fernsehsender und bezeichnet dieses als Erfolg im Kampf für die Pressefreiheit (Az.: VI ZR 396/16).
Trotz allem bestätigte der BGH die Auffassung, dass das Eindringen und Filmen im Grunde illegal war, des Beeinträchtigen des Rufes der Landwirte sei dies jedoch nicht. Auch liegt keine Beteiligung des MDR an den illegalen Aktionen des Tierschützers vor, sodass diese dem MDR nicht angelastet werden können.Die Aufnahmen stellen schlussendlich eine wahrheitsgemäße Dokumentation der Zustände dar. Der MDR ging mit der Ausstrahlung dieser Dokumentationen seiner Pflicht nach die Öffentlichkeit über Missstände zu informieren.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]