Bild: Kris Tan / shutterstock.com
Nachdem immer neue Skandale rund um das Verwenden von Verbraucherdaten auf den Tisch kamen, soll der Datenschutz nun durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) erheblich verbessert werden.
Ziel ist es, den illegalen Handel mit persönlichen Daten einzuschränken und mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen.
Aufgrund der neuen DSGVO müssen Verbraucher nun einwilligen Informationen, Newsletter oder ähnliches von Firmen zu erhalten, denen sie irgendwann einmal ihre Daten gegeben haben, sei es durch eine Onlinebestellung oder andere Aktionen.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist eine Regelung, wie mit den persönlichen Daten von Verbrauchern umgegangen werden muss. Sie tritt ab dem 25.05.18 in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft und soll den Verbrauchern zu mehr Transparenz und Sicherheit verhelfen. Unternehmen müssen nun in vollem Umfang darüber informieren, welche Daten des Kunden erhoben, gespeichert oder zur Weitergabe genutzt werden. Verstößt man hiergegen, drohen saftige Strafen in Millionenhöhe.
Auch, wenn es nervig scheint, sollten Sie sich jede Mail durchlesen. Während einige Firmen nur über die neue Datenschutzgrundverordnung informieren, verlangen andere, dass man aktiv ein Häkchen setzt, um Newsletter weiterhin zu erhalten oder sogar einen schriftlichen Brief diesbezüglich aufsetzt.
Wichtig: Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, das ist Ihr gutes Recht! Entsprechende Kontaktstellen müssen in den Datenschutzerklärungen angegeben sein.
Aufgrund der neuen DSGVO dürfen Verbraucher Auskunft darüber verlangen, welche Daten durch die Firma erhoben werden. Des Weiteren darf verlangt werden, dass die Daten gelöscht werden. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen, für die es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.
Um Auskunft über Ihre Daten zu erhalten, reicht ein formloses Schreiben innerhalb eines Monats an das jeweilige Unternehmen völlig aus. Sind Sie mit den erhobenen Daten nicht zufrieden können Sie durch ein weiteres formloses Schreiben oder eine E-Mail die Löschung Ihrer Daten verlangen. Weigern sich die Unternehmen Ihre Daten zu löschen, so können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.
Als Privatperson muss man sich keine Sorgen machen. Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin Adressen und Daten aufbewahren. Auch Facebook-Fotos sind kein Grund zur Sorge.
Wichtig: Möchten sich Minderjährige bzw unter 16-Jährige in sozialen Netzwerken anmelden, so muss eine Erlaubnis der Eltern vorliegen. Das Unternehmen muss sich rückversichern, dass diese auch tatsächlich von den Eltern stammt.
Die neue Datenschutzgrundverordnung schlägt aktuell große Wellen und wird uns noch eine Zeit lang in Atem halten. Wir haben jedoch noch einen Tipp für Sie: Achtung vor Phishing-Mails! Die aktuelle Flut an Informationsmails nutzen viele Betrüger, um an die persönlichen Daten der Verbraucher zu kommen. Daher sollten Sie immer genau auf den Absender achten und E-Mails auf Ihre Verlässlichkeit überprüfen, bevor Sie irgendwo einwilligen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema neue DSGVO, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
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