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Der Winter ist da — Welche Pflichten Mieter jetzt haben

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Die Räumpflicht
Kurz nach dem Aufstehen der erste Schock, es hat geschneit und das nicht zu knapp — das heißt Schneeschippen. Eine lästige Angelegenheit im Winter, aber auch eine Pflicht! Rechtlich ist der Grundstückseigentümer nämlich dazu verpflichtet den Gehweg vor seinem Besitztum freizuräumen, das schließt das Schneeräumen und Streuen ein. Wenn diese Aufgabe nicht durch einen Hausmeister oder Winterdienst durchgeführt wird, kann die Räumpflicht auch auf die Mieter übertragen werden. Dieses Abwälzen muss allerdings vertraglich festgehalten sein — ein bloßes Blatt Papier im Treppenhaus genügt nicht.

Wichtig: Kosten die dem Eigentümer durch das Einsetzen von Fremdfirmen entstehen dürfen auf die Mieterschaft umgelegt werden.

 
Zeit für Winterdienste
Das ärgerliche an Schnee und möglichem Glatteis über Nacht ist vor allem der Zeitraum, in dem die Winterdienste verrichtet werden müssen. Und zwar beginnt die Räumpflicht von Mietern, Vermietern oder Eigentümern morgens um 7.00 Uhr an Wochentagen, gegen 8.00 oder 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und muss je nach Erfordernis tagsüber wiederholt werden. Etwa gegen 20.00 Uhr endet dann die Pflicht des Winterdienstes.
 
Wie viel Gehwegfläche muss frei sein? 
In der Regel spricht man bei einer — wenn man so will — genormten Breite von ca. 1,20 Meter, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Soweit muss gestreut, gefegt oder geräumt werden.
 
Pflichtübertragung
Die Winterdienstpflicht besteht ungeachtet, ob der Eigentümer vor Ort ist und sie selbst erfüllen kann oder ein Mieter dies tut. Auch gerichtlich müssen Verpflichtete für Ersatz bzw. Vertretung sorgen, wenn sie selbst nicht die Winterdienstpflicht erfüllen können.

Achtung: Geschieht ein Unfall, insofern dass ein Fußgänger ausrutscht, der eigentlich geräumt sein sollte, besteht Haftung für den Verpflichteten. Nur mit einer Haftpflichtversicherung kommt da dann glimpflich heraus, denn Ersatzansprüche bei solch einem Passanten-Unfall können hoch ausfallen!

 
Eiszapfen und Schneedecken
Auch Schneedecken auf Garagen oder Dächern können zur Gefahr für Passanten werden. Ebenso wie Eiszapfen oder Schneebretter können sich lösen und auf den Grund fallen. Wird jemand verletzt, haftet der Eigentümer mit der privaten Haftpflichtversicherung.  Schäden am Haus bzw. am Dach müssen auch eine Police für Elementarschäden gesichert werden. In der Regel ist dies aber Teil der Gebäudeversicherung. Auch hier gilt: Mieter können per Klausel im Mietvertrag zum Entfernen von Eiszapfen oder Schneebrettern auf Fensterbänken oder Balkonen verpflichtet werden.
 
Heizen und Temperaturregelung 
Achten Sie im Winter vor allem auf die Temperaturregelung Ihrer Wohnung. Nichts ist vorgeschrieben, dennoch stehen Sie als Mieter in der Verantwortung, sobald die Wohnung aufgrund von Kondenswasser durch den Temperaturunterschied innen—außen von Schimmel belastet wird oder Wasserleitungsrohre platzen. Passiert das Ihren Nachbarn und Ihr Mobiliar hat darunter zu leiden, übernimmt die Hausratversicherung vorliegende Schäden. Umgekehrt gilt Gleiches!
Dauer-Heizen lässt nun vielen den Schweiß auf die Stirn treiben — denn Heizkosten zusammen mit Warmwasser ergeben knapp 2/3 der Nebenkostenabrechnung. Dabei geht Heizen auch einfach: Mit einem Grad bei der Raumtemperatur runter, schaffen Sie schon 6 % Ersparnis bei Ihren Energiekosten.
Das Umweltbundesamt rät zur Überprüfung der tatsächlichen Raumtemperaturen — dabei empfiehlt sich eine Temperatur von
 

  • 20° Celsius in Wohnräumen
  • 18° Celsius in der Küche sowie
  • 17° Celsius im Schlafzimmer

 
Ist niemand zu Hause sei eine Grundtemperatur von 15° Celsius empfehlenswert. Schalten Sie Ihre Heizung nicht ständig ab und auf, energiesparender ist tatsächlich ein konstantes Niveau der Wärmeregulierung.
Vorbeugend zum Schimmel im Wohnraum sollte zudem ausreichend gelüftet werden! Hierbei ist das sogenannte Stoßlüften anzuraten — dabei werden mehrmals täglich für 5 Minuten Fenster und Türen geöffnet. 
 
Mehr zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter erfahren Sie immer aktuell in unserem Schwerpunktgebiet Mietrecht. Zudem informieren wir Sie gerne über Ihre Aufgaben und Verantwortungen im Mietverhältnis — gerade jetzt, wo der Winter in Deutschland einbricht! Schauen Sie sich auf unserem Blog um. Informatives zum richtigen Streugut auch auf YouTube: Glätte auf dem Gehweg – Welches Streumittel ist richtig? .

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